Zur Aufdeckung von Gehältern von Nicht-Vorständen
Die Deutsche Bank muss die Gesamtvergütung des Group Executive Committees aufdecken .
Das OLG Frankfurt hat in einem nicht anfechtbaren Beschluss entschieden, dass die Deutsche Bank die Gesamtvergütung des Group Executive Committees aufdecken muss. Dieses Gremium wurde vor vier Jahren zur Verkleinerung des Vorstands und damit Stärkung des Vorstandsvorsitzenden Ackermann eingerichtet; ihm kommt - so das OLG Frankfurt - eine "herausragende, exponierte Stellung" zu. Die Offenlegung der Einzelgehälter der Gremiumsmitglieder - sie verdienen teilweise deutlich mehr als Ackermann, wie sich aus dem Gesamtbetrag rückschließen lässt - sowie aller Angestellten mit einem Jahresgehalt ab 500.000 € lehnte das Gericht indessen ab.
Erscheinungsdatum: 05.05.2006

