Doris Deucker

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Verbreitung der englischen Limited mit Sitz in Deutschland

Nach der "Überseering"-Entscheidung des EuGH wurden bereits 30.000 Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland gegründet.

Herr Dr. A. Westhoff hat in einer Studie die Verbreitung der englischen Private Limited Company (kurz: Limited) mit Sitz in Deutschland untersucht (veröffentlicht in GmbHR 2006, S. 525). Die Studie konzentriert sich auf die Entwicklung seit der "Überseering"-Entscheidung des EuGH im September 2002, die - gestützt durch die Folgeentscheidung im Fall "Inspire Art" vom November 2003 - die Niederlassungsfreiheit von den Gesellschaften innerhalb der EU erheblich erweiterte. Da amtliche oder nicht amtliche Statistiken über den Untersuchungsgegenstand weitgehend fehlten, stützt sich die Studie von Westhoff auf die Hochrechnung empirischer Ergebnisse aus einer repräsentativen Stichprobe.

Demnach haben seit der "Überseering"-Entscheidung 30.300 der insgesamt 1.068.566 in England und Wales neu gegründeten Limiteds ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt. Demgegenüber wurden im Untersuchungszeitraum 172.000 GmbHs in Deutschland neu gegründet. Das Verhältnis der Neugründungen von Limited und GmbH steht daher in einem Verhältnis von 1 : 5,5. Der Anteil der Limited an der Neugründung ist also erstaunlich hoch.

Die aus der relativ hohen Zahl der Neugründungen von Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland abzuleitenden Bedeutung dieser Rechtsform für den inländischen Geschäftsverkehr relativiert sich allerdings in Anbetracht der Gesamtzahl von GmbHs in Deutschland. Zum 01.01.2005 ermittelte Westhoff einen Gesamtbestand von 1.006.157 GmbHs.

Erscheinungsdatum: 02.06.2006