Novellierung des Genossenschaftsrecht
Am 18.08.2006 trat das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts in Kraft. Es handelt sich dabei um die umfangreichsten Änderungen des Genossenschaftsgesetzes seit mehr als 30 Jahren. Sowohl für bestehende Genossenschaften als auch für Neugründungen soll die Rechtsform der Genossenschaft attraktiver werden.
Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert und insbesondere kleine Genossenschaften werden von bürokratischem Aufwand entlastet. So wird die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei Personen abgesenkt. Auch können Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern auf den Aufsichtsrat verzichten. Besonders wichtig für die vielen kleineren Genossenschaften ist die Befreiung von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro oder mit Umsatzerlösen bis zwei Millionen Euro. Überdies wird die Rechtsform der Genossenschaft auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet. Weiterhin werden einige Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion auf den Genossenschaftsbereich übertragen. Dazu gehört die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats, die Verbesserung der Informationsversorgung der Mitglieder und die Stärkung der Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung. Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung bei Genossenschaften wird erleichtert, zum Beispiel indem eine Sachgründung zugelassen wird, ein Mindestkapital eingeführt werden kann oder rein investierende Mitglieder zugelassen werden können. Nicht zuletzt wird das Genossenschaftsgesetz auch sprachlich modernisiert und die Bezeichnung „der Genosse" durch die geschlechtsneutrale und schon jetzt in der Praxis gebräuchliche Bezeichnung „Mitglied der Genossenschaft" ersetzt. Wichtig ist, dass viele Neuerungen nicht verpflichtend eingeführt werden. So kann insbesondere jede Genossenschaft frei entscheiden, ob sie etwa investierende Mitglieder zulässt oder ein Mindestkapital einführt. Das Gesetz enthält ferner die erforderlichen Regelungen zur Einführung einer neuen, supranationalen Rechtsform, der Europäischen Genossenschaft. Die neue Rechtsform soll die grenzüberschreitende Tätigkeit von Genossenschaften in der EU erleichtern. Aufgrund zweier Europäischer Rechtsakte, einer Verordnung und einer begleitenden Richtlinie, mussten bis zum 18.08.2006 die Ausführungsvorschriften zur europäischen Genossenschaft erlassen werden.
Erscheinungsdatum: 29.09.2006
