Neue europäische Rechtsform für den Mittelstand geplant

Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob eine neue europäische Rechtsform, die Europäische Privatgesellschaft (EPG), entwickelt werden soll. Die geplante europäische Rechtsform soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) grenzüberschreitende Geschäfte erleichtern.

Bei der von der EU-Kommission eingeleiteten öffentliche Konsultation soll geklärt werden, auf welche Hindernisse Firmen – und insbesondere KMU – bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU stoßen und wie das geplante Statut für die EPG aus inhaltlicher Sicht beschaffen sein sollte. Die Antworten werden in die anstehende Folgenabschätzung und den etwaigen Vorschlag für einen Rechtsakt einfließen. Konsultationsschluss ist der 31.10.2007.

Die Initiative zur Schaffung eines Statuts für die EPG ist Teil des im Jahr 2003 angenommenen Aktionsplans für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung ("corporate governance"). Durch eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche europäische Rechtsform soll es den europäischen KMU leichter gemacht werden, grenzüberschreitende Geschäfte zu tätigen. Die öffentliche Konsultation zum Aktionsplan für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung zeigte eine starke Zustimmung für diese Initiative. Im Februar 2007 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der die Europäische Kommission aufgefordert wurde, ein einheitliches Statut für die EPG zu erarbeiten.

Eine solche mittelstandsorientierte, schlanke europäische Gesellschaftsform könnte Erleichterungen für Unternehmen mit sich bringen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten aktiv sind. So wie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) für kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Verfügung steht, könnte für alle übrigen Unternehmen eine europäische Privatgesellschaft entstehen. Mittelständler müssten dann nicht mehr Tochtergesellschaften nach dem Recht der verschiedenen Mitgliedstaaten gründen, sondern könnten Töchter der europäischen Gesellschaftsform installieren. Entsprechend könnten umfangreiche Beratungskosten über das Recht der verschiedenen Mitgliedstaaten vermieden und eine einfachere interne Verwaltungsstruktur zu Einsparungen führen. Aufgrund der europäischen Rechtsprechung ist es zwar heute schon möglich, eine ausländische Gesellschaftsform z. B. eine britische Limited mit Zweigniederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten zu führen. Doch führt diese Struktur zu gewissen Rechtsunsicherheiten, da die Einzelheiten noch nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt sind. Die entsprechende Rechtssicherheit könnte jedoch gerade eine europäische Gesellschaftsform geben.

Nähere Informationen über die öffentliche Konsultation finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/company/epc/epcquest.pdf

Erscheinungsdatum: 03.08.2007