Doris Deucker

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Investitionszulagengesetz 2007 verkündet

Das Investitionszulagengesetz 2007 ist am 20.07.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 1614).

Mit dem Investitionszulagengesetz 2007 wird die Förderung gemäß dem Investitionszulagengesetz 2005 fortgesetzt. Vorsicht ist aber im Hinblick auf den Förderzeitraum geboten. Hier kann sich  zwischen dem Investitionszulagengesetz 2005 und dem Investitionszulagengesetz 2007 eine Förderlücke ergeben. Denn das alte Investitionszulagengesetz begünstigt nur Erstinvestitionen, die bis zum 31.12.2006 durchgeführt werden, während nach dem neuen Investitionszulagengesetz 2007 nur Erstinvestitionen begünstigt sind, die nach dem 31.12.2006 begonnen werden. Investitionsvorhaben, die vor dem 31.12.2006 begonnen, aber erst im Jahre 2007 fertiggestellt werden, sind damit von der Förderung nach dem Investitionszulagengesetz ausgeschlossen.

Es sollte daher möglichst darauf geachtet werden, Investitionsvorhaben, die nicht bis zum 31.12.2006  beendet werden können, erst im Jahr 2007 zu beginnen.

Erscheinungsdatum: 04.08.2006