Haftung des Kommanditisten bei negativem Kapitalanteil
Mit Urteil vom 05.05.2008 (Az.: II ZR 105/07) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung des Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB bestätigt.
Danach ist die Rückzahlungsverpflichtung des Kommanditisten für erhaltene Ausschüttungen nicht auf den Betrag der Hafteinlage begrenzt. Vielmehr ist nach § 172 Abs. 4 HGB jede Rückzahlung an den Kommanditisten haftungsbegründend, wenn und soweit dadurch der Kapitalanteil des Kommanditisten unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt oder schon zuvor diesen Wert nicht mehr erreicht hat. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall waren die Voraussetzungen einer Rückzahlungspflicht auch hinsichtlich des bei Erwerb der Kommanditeinlage gezahlten 5 %-igen Agios erfüllt, da das Kapitalkonto des Kommanditisten schon vor der Ausschüttung negativ war, so dass der ohnehin schon negative Kapitalanteil durch die Ausschüttung noch weiter gemindert wurde.
Erscheinungsdatum: 15.05.2008

