
Johannes Ristelhuber
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Gutachterkosten beim Erwerb von GmbH-Anteilen
In seinem Urteil vom 27.3.2007 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Gutachterkosten, die nach der grundsätzlichen Kaufentscheidung entstehen, keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten sind.
Im Streitfall hatte sich der nichtselbständig tätige Kläger bereits konkret zum Erwerb bestimmter GmbH-Geschäftsanteile entschlossen und in diesem Zusammenhang ein Gutachten bei einer Unternehmensberatung in Auftrag gegeben (sog. "Due Diligence"), um u. a. eine objektive Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis der Anteile und dessen Festlegung zu schaffen, was auch von der zur Finanzierung des Anteilserwerbs eingeschalteten Bank verlangt wurde. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass es sich bei den Gutachterkosten um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen handele.
Problematisch an dieser Entscheidung ist, dass sie für die Differenzierung auf das „Innenleben“ des Erwerbers abstellt, der seine „konkrete“ Entscheidung vielleicht gerade vom Ausgang der Due Dilligence abhängig macht. Der Autokäufer, der das Ladengeschäft betritt, mag auch grundsätzlich zum Kauf entschlossen sein, dennoch wird er sich das Auto anschauen und seine Entscheidung anschließend fällen. Oft genug wird nach der Due Dilligence vom Kauf Abstand genommen.
Im konkreten Fall war das „Innenleben“ des Erwerbers aber wohl ermittelbar und die Differenzierung möglich. Ohnehin ist die Entscheidung nach der Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs als Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen zu sehen. Man wird sich darauf einzustellen haben.
Erscheinungsdatum: 06.06.2007
