EU: Richtlinie über Aktionärsrechte verabschiedet
Der Rat der Europäischen Union hat am 12.06.2007 die Richtlinie über Aktionärsrechte offiziell verabschiedet, nachdem sich der Ministerrat und das Europäische Parlament bereits im Februar 2007 in nur einer einzigen Lesung geeinigt hatten.
Die Richtlinie führt bestimmte Mindestanforderung ein. Sie sollen insbesondere gewährleisten, dass auch gebietsfremde Aktionäre einer börsennotierten Aktiengesellschaft rechtzeitig vor der Hauptversammlung Zugang zu den erforderlichen Informationen erhalten. Mit der Richtlinie wird es z. B. für ausländische Aktionäre einfacher, ihr Stimmrecht aus der Ferne auszuüben. Die Richtlinie schafft zudem Mindestanforderungen bezüglich des Frage-, Vorschlags- und Beschlussvorlagerechts. Abgeschafft werden die Beschränkungen hinsichtlich der Voraussetzungen für Stimmrechtsvertreter. Die Richtlinie nimmt ebenfalls Abstand von den hohen Anforderungen an die Ernennung von Stimmrechtsvertretern. Einige Bestimmungen der Richtlinie im Überblick:
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht umzusetzen, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, die Ausübung der in ihr genannten Rechte durch zusätzliche Maßnahmen weiter zu erleichtern. Der vorläufige Text der Richtlinie findet sich auf der Webseite der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/shareholders/dir/draft_dir_de.pdf.
Erscheinungsdatum: 05.07.2007
