Ermöglichung bzw. Vereinfachung grenzüberschreitender Fusionen deutscher Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union
Am 25.04.2007 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19.04.2007 in Kraft getreten (BGBl. 2007 Teil I Nr. 15 S. 542). Nach der Reform des Umwandlungsgesetzes soll es für deutsche Kapitalgesellschaften künftig leichter werden, über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der Europäischen Union fusionieren zu können.
Das Gesetz setzt den gesellschaftsrechtlichen Teil der Europäischen Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten vom 26.10.2005 (AblEU Nr. L 310 v. 25.11.2005, S. 1 ff.), die am 15.12.2005 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht um. Das Gesetz ermöglicht beispielsweise die Verschmelzung einer deutschen GmbH mit einer französischen Société à Responsabilité Limitée (s.a.r.l.) oder einer britischen Private Company Limited by Shares (Ltd.). Dies war bisher, wenn überhaupt, nur mit großen Mühen und auf kostspieligen Umwegen möglich, was in der Regel nur Großunternehmen auf sich genommen haben. Das Umwandlungsgesetz in seiner bisherigen Fassung erlaubte nur die Verschmelzung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland. Bereits mit Urteil vom 13.12.2005 hatte der Europäische Gerichtshofs in der Sache "SEVIC Systems AG" entschieden, dass in Deutschland Umwandlungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union möglich sein müssen (EuGH Urteil v. 13.12.2005 Az. C-411/03). Dem trägt das vorliegende Gesetz Rechnung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass aufgrund des neuen Gesetzes und des einfacheren Verfahrens gerade auch kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, grenzüberschreitende Kooperationen einzugehen und Umstrukturierungen durchzuführen. Zusammen mit den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) und des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) stehen nun alle notwendigen Regelungen zur Verfügung, um grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union durchführen zu können.
Erscheinungsdatum: 10.05.2007
