Ergänzende Regeln für schiedsgerichtliche Streitigkeiten
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) hat die Vorgaben des Bundesgerichtshofs für die Schiedsfähigkeit von Gesellschaftsstreitigkeiten in die Praxis umgesetzt und die DIS-Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) durch Ergänzende Regelungen für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) ergänzt.
Mit seiner Entscheidung vom 06.04.2009 (Az: II ZR 255/08) hat der für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die grundsätzliche Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bejaht, jedoch enge Vorgaben gemacht, die sicherstellen sollen, dass das Schiedsverfahren einen dem staatlichen Verfahren gleichwertigen Rechtsschutz bietet. Das Urteil ist Gegenstand des Newsletter-Beitrags vom 08.04.2009, auf den an dieser Stelle nochmals verwiesen wird. Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat die DIS Ergänzende Regelungen für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) herausgegeben, die zum 15.09.2009 in Kraft getreten sind. In Ergänzung hierzu stellt die DIS eine Musterschiedsvereinbarung zur Verfügung, die auf die DIS-SchO nebst der DIS-ERGeS Bezug nimmt.
Sowohl die DIS-SchO und die DIS-ERGeS als auch die Mustervereinbarung sind im Internet unter www.dis-arb.de abrufbar.
Gesellschaftern wie auch Geschäftsführern ist zu empfehlen, bestehende Schiedsklauseln und -abreden auf die Vereinbarkeit mit der BGH-Rechtsprechung zeitnah prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
Erscheinungsdatum: 25.09.2009

