Entwurf eines Zweiten Mittelstands-Entlastungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 24.01.2007 den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (MEG II) beschlossen. Mit dem Gesetz soll nicht nur die Politik des Bürokratieabbaus und der Deregulierung fortgesetzt werden, sondern insbesondere den Unternehmen eine Entlastung von Bürokratiekosten zugute kommen, die sich auf mindestens 58,8 Mio. Euro belaufen soll.

Zum 01.01.2007 ist bereits das Erste Mittelstands-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt ein umfangreiches Maßnahmenbündel. Danach unterliegen etwa der steuerlichen Buchführungspflicht nur noch solche Unternehmen, die mindestens 500.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Auch die Statistikpflicht im Produzierenden Gewerbe trifft nur noch Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Ferner ist ein Datenschutzbeauftragter lediglich noch in solchen Unternehmen zu bestellen, die mindestens 10 statt der bisher fünf Mitarbeiter beschäftigen.

Der Entwurf des Zweiten Mittelstands-Entlastungsgesetzes schreibt die Bemühungen um einen Bürokratieabbau fort und sieht weitere 17 Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht vor.

Beispielhaft seien folgende Maßnahmen genannt:

Das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister soll in der Weise vereinfacht werden, dass bislang erforderliche Auskunftsanträge entweder ganz entfallen oder durch automatisierte Verfahrensabläufe erfasst werden.

In der Dienstleistungskonjunkturstatistik soll verstärkt auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen werden, um etwa 33.000 kleineren Dienstleistungsunternehmen zukünftig die vierteljährliche Befragung zu ersparen.

Die steuerliche Bilanzierungspflicht soll dadurch vereinfacht werden, dass infolge einer Anhebung der Gewinnschwelle von 30.000 Euro auf 50.000 Euro mehr Steuerpflichtige als bisher anstelle einer Bilanz eine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen dürfen.

Vorgesehen ist weiter die Einführung einer Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen. Hierdurch sollen Kosten für Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen entfallen. Überdies soll die bisher übliche Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers für die Vorausberechnung der Rente durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt werden.

Durch das Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz verspricht sich die Bundesregierung nicht nur eine Entlastung vor allem der klein- und mittelständischen Unternehmen sowie von Existenzgründern, sondern auch eine Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Erscheinungsdatum: 01.02.2007