Elektronisches Unternehmensregister modernisiert Umgang mit Unternehmensdaten
Am 28.09.2006 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Das EHUG verspricht nicht nur einen wesentlich modernisierten Umgang mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten, sondern auch einen Innovationsschub für die deutsche Wirtschaft. Neben der Senkung der Informationskosten, dient das Gesetz dem Bürokratieabbau und der Beschleunigung von Abläufen und Existenzgründungen.
Das EHUG basiert auf der Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, auf Teilen der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie auf Beschlüssen der Regierungskommission Corporate Governance. Das Gesetz stellt überdies einen Beitrag zum "small-company-act" dar, welcher auf eine Entlastung von Mittelstand und Existenzgründern gerichtet ist.
Im Einzelnen sieht das EHUG folgende Änderungen vor:
1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden spätestens bis zum 1. Januar 2007 auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Die Führung der Register bleibt in der Zuständigkeit der Amtsgerichte. Allerdings können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden, um die Verwaltung der Register zu beschleunigen. Die Bundesländer können Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bedarf es für Anmeldungen zur Eintragung weiterhin einer öffentlichen Beglaubigung. Um die Eintragung zu beschleunigen, ist unter anderem vorgesehen, dass über den Antrag grundsätzlich "unverzüglich" zu entscheiden ist.
Entsprechend der elektronischen Führung der Register, werden die Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht. Dies stellt eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form dar. Auch in diesem Bereich ist ein Übergangszeitraum bis Ende 2008 vorgesehen, während der die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen wird.
2. Offenlegung der Jahresabschlüsse
Zur Erleichterung der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden zum einen die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und zum anderen der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut.
3. Elektronisches Unternehmensregister
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit steht eine zentrale Internetadresse zur Verfügung, welche alle wesentlichen Unternehmensdaten bereit hält, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist ("one stop shopping").
Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr auf verschiedene Informationsquellen zurückgreifen müssen, um die wesentlichen publiziätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten - das EHUG bietet Wirtschaftsinformationen aus einer Hand.
Erscheinungsdatum: 13.10.2006

