Bundestag beschließt MoMiG

Heute am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.

Nach Auffassung des Justizministeriums belasse das Gesetz es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringe eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Die Reform sei bestimmt von Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite und der Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH würden erleichtert. Zugleich würden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

Das Gesetz, in der heute beschlossenen Fassung, hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Es sieht nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Nach Ansicht des Gesetzgebers kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben, da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffne. Eine Reduzierung des Stammkapitals auf 10.000 € erfolgt somit nicht.

 

Erscheinungsdatum: 26.06.2008