BilMoG: Bundesregierung lehnt die Befreiung von Personengesellschaften von der Bilanzierungspflicht ab

Die Bundesregierung hat am 21.05.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist weiter vorangeschritten. Der Bundesrat hat am 04.07.2008 Stellung zum Gesetzentwurf genommen, die Gegenäußerung der Bundesregierung, zusammengefasst in der Bundestag Drucksache 16/10067, erfolgte am 30.07.2008.

Während das BilMoG einerseits das bewährte HGB Bilanzrecht zu einem Regelwerk fortzuentwickeln sucht, das im Verhältnis zu internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertig aber dennoch kostengünstiger ist, zielt es andererseits darauf ab Unternehmen, wo möglich, von unnötigen Kosten zu entlasten. Weitere Einzelheiten und Hintergründe können bei Interesse in unserem Beitrag vom 29.05.2008 entnommen werden.

Als Teil der Entlastung sieht der Regierungsentwurf des BilMoG die Einführung eines § 241 a HGB vor, wonach Einzelkaufleute, welche nicht kapitlamarktorientiert sind und zugleich nicht mehr als 500.000,00 € Umsatzerlöse und 50.000,00 € Jahresüberschuss aufweisen, von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit sind.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 04.07.2008 die Bundesregierung aufgefordert, Personengesellschaften in den Anwendungsbereich des § 241 a HGB einzubeziehen, diese also innerhalb der Schwellenwerte und bei fehlender Kapitalmarktorientierung von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften zu befreien. Denn auch die Entlastung kleiner und mittelständischer Personengesellschaften sei dringend geboten. Inhaltlich entspricht der Vorschlag des Bundesrates damit dem Referententwurf des Bundesministeriums der Justiz.

Die Bundesregierung hat sich der Forderung des Bundesrates nicht angeschlossen und den Einbezug von Personenhandelsgesellschaften in die Befreiung abgelehnt. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Befreiung von den Bilanzierungsvorschriften des HGB bei Personengesellschaften gesellschaftsrechtliche Folgefragen und damit in erheblichem Umfang weiteren Regulierungsbedarf nach sich zöge. Als Beispiel führte die Bundesregierung an, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss für den Kommanditisten die Grundlage darstellt, die Erbringung seiner Einlage und damit die Begrenzung seiner Haftung nachzuweisen.

Der Einwand der Bundesregierung vermag angesichts der erklärten Zielsetzung des BilMoG letztlich nicht zu überzeugen. Denn es wird kleinen und mittelständischen Personengesellschaften eine erhebliche Entlastung mit dem Argument verwehrt, dass man sich – polemisch ausgedrückt – davor scheut, gesellschaftsrechtliche Folgefragen aufzuwerfen und einer Lösung zuzuführen.

Erscheinungsdatum: 21.08.2008