Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetz 2011 – die wesentlichen Änderungen im Überblick

Ende 2010 einigten sich CDU, CSU und FDP auf ein umfassendes Paket von steuervereinfachenden und bürokratieentlastenden Maßnahmen. Im September 2011 beschloss der Bundestag nach einigen Änderungen schließlich das „Steuervereinfachungsgesetz 2011“. Die Verkündung des Gesetzes erfolgte am 01.11.2011 im Bundesgesetzblatt und tritt zum Teil bereits in diesem Jahr in Kraft.

Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes im Überblick dargestellt:

• Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1 000 Euro, § 9a EStG
• Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen, § 21 EStG
• Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, §§ 9c, 10 EStG
• Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale, § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG
• Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute, §§ 25, 26a EStG
• Befreiung von der Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern mit geringem Arbeitslohn bei zu hoher Mindestvorsorgepauschale, § 46 Absatz 2 Nummer 3 EStG
• Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens, § 2 Absatz 5b EStG
• Gleichstellung von Stipendien aus unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Mitteln, § 3 Nummer 44 EStG
• Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses, § 10 EStG
• Vereinfachung der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte aus Forstwirtschaft, §§ 34, 34b EStG, §§ 51, 68 EStDV
• Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft, § 89 AO
• Einführung einer gesetzlichen Betriebsfortführungsfiktion in den Fällen der Betriebsverpachtung und -unterbrechung, § 16 EStG
• Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, § 32 EStG
• Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, § 14 UStG
• Eröffnung der Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeigen nach § 18 GrEStG
• Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung, § 87a Absatz 6, § 150 Absatz 6 und 7 AO
• Einführung eines Feststellungsverfahrens für betriebliches Vermögen bei der Erbschaftsteuer, § 153 Absatz 2 BewG, § 13a Absatz 1 ErbStG
• Eröffnung der Möglichkeit zur gemeinsamen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre, § 25a EStG
• Erleichterte Nachweisanforderungen für Spenden in Katastrophenfällen, § 51 EStG
• Verdopplung der für Anzeigen von Vermögensverwahrern und -verwaltern geltenden Bagatellgrenze von 5 000 Euro auf 10 000 Euro, § 1 Absatz 4 Nummer 2 ErbStDV
• Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften, § 44a EStG

Das ganze Gesetz ist im Bundesgesetzblatt 2011, Teil 1 Nr. 55, S. 2131 veröffentlicht und elektronisch unter http://www1.bgbl.de/ abrufbar.

Autor: Rechtsanwältin Julika Barthel

 

Erscheinungsdatum: 24.11.2011