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Kartellrecht: Europäische Kommission prüft Gemeinschaftsunternehmen von Fluggesellschaften (SkyTeam)
Mit Pressemitteilung vom 27. Januar 2011 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, ein Prüfverfahren eröffnet zu haben, um festzustellen, ob ein transatlantisches Gemeinschaftsunternehmen von Air France-KLM, Alitalia und Delta, allesamt Mitglieder der SkyTeam-Fluggesellschaftsallianz, gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften verstößt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Zusammenschluss den Fluggästen auf den Strecken zwischen der EU und den USA nicht schadet (IP/12/79 vom 27.01.2012).
SkyTeam ist eine der drei weltweiten Fluggesellschaftsallianzen. Unter ihrem Dach schließen die Mitgliedsluftfahrtgesellschaften verschiedene Kooperationsabkommen in den Sparten Passagier- und Cargoverkehr. Der Geltungsbereich und die Intensität solcher Kooperationen sind je nach den beteiligten Allianzmitgliedern ebenso unterschiedlich wie die Auswirkungen auf den Wettbewerb.
2009 und 2010 schlossen einige Mitglieder der SkyTeam-Allianz – Air France‑KLM, Alitalia und Delta – Verträge zur Gründung eines transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens, das sich vor allem auf die Flugstrecken zwischen Europa und Nordamerika konzentrierte. Nach diesen Verträgen koordinieren die beteiligten Unternehmen ihre transatlantischen Flugbewegungen im Hinblick auf Kapazitäten, Flugpläne, Preisgestaltung und Verwaltung der Einnahmen in vollem Umfang. Zudem teilen sie auch die Gewinne und Verluste ihrer Transatlantikflüge.
Diese Partnerschaft stellt die intensivste Form der Zusammenarbeit innerhalb der SkyTeam-Allianz dar. Mit ihr sollen die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen aufeinander abgestimmt werden.
Dies könnte einen Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) darstellen, der wettbewerbswidrige Absprachen verbietet. Die Kommission wird daher prüfen, ob die Partnerschaft den Fluggästen auf bestimmten Verbindungen zwischen der EU und den USA schadet, auf denen die Unternehmen konkurrierende Dienstleistungen anbieten würden, wenn kein Gemeinschaftsunternehmen bestünde. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet, dass die Kommission die Sache vorrangig behandelt, greift dem Ergebnis aber nicht vor.
Auch die beiden anderen Fluggesellschaftsallianzen Star und OneWorld standen bezüglich ihrer jeweiligen Pläne eines Gemeinschaftsunternehmens bereits im Fokus der EU-Kommission (vgl. PM der Kommission vom 14.07.2010, IP/10/936 und vom 20.04.2009, MEMO/09/168).
Gleichzeitig beschloss die Kommission, ihr ursprüngliches Prüfverfahren gegen die acht SkyTeam-Mitglieder einzustellen. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Festlegung der Prioritäten der Kommission angesichts erheblicher Veränderungen der Gegebenheiten auf den relevanten Märkten gefasst. Trotz der Einstellung des Verfahrens werden die SkyTeam-Mitglieder jedoch ihr Verhalten prüfen und die Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts gewährleisten müssen. Die Pflicht zur Prüfung, ob ihr Verhalten kartellrechtskonform ist, obliegt insoweit stets den Unternehmen selbst. Die ursprüngliche Prüfung der Kommission betraf die gesamte Zusammenarbeit in der SkyTeam-Allianz und somit Vereinbarungen zwischen allen Mitgliedern in allen geografischen Bereichen.
Quelle: PM der EU-Kommission vom 27.01.2012
Erscheinungsdatum: 30.01.2012
