
Alexander Brierley, LL.M.
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ELENA ist da
Seit dem 01.01.2010 sind Arbeitgeber zum ersten Mal verpflichtet, Daten nach dem neuen ELEktronischen EntgeltNAchweis (ELENA) zu melden.
Was ist ELENA?
Der ELEktronischen EntgeltNAchweis ist dazugedacht, die bisherigen Arbeitsbescheinigungen, welche den Behörden in Papierform übermittelt wurden, durch ein elektronisches Übermittlungsverfahren zu ersetzen.
Ziel ist es, die rund drei Millionen Arbeitgeber der Bundesrepublik Deutschland zu entlasten und die digitale Lücke zwischen der elektronischen Personalverwaltung beim Arbeitgeber einerseits und der elektronischen Datenerfassung bei den Behörden andererseits zu schließen.
Die Bundesregierung hofft, die Unternehmen durch das ELENA-Verfahren ab 2012 um jährlich 85,6 Mio. € Bürokratiekosten entlasten zu können.
ELENA-Zeitplan
Die Infrastruktur zur elektronischen Datenübermittlung sollte im Jahre 2009 abgeschlossen werden, so dass die Arbeitgeber ab dem 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können. Das Verfahren startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ab dem 01.01.2012 soll das ELENA-Verfahren flächendeckend in der Praxis angewendet werden. Dies betrifft zunächst Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit (insbesondere Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III und Auskunft über Beschäftigung nach § 135 SGB III) sowie Bescheinigungen für Wohngeld und Bescheinigungen nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungsträger die Daten mit Zustimmung mit der Antragsteller zur Berechnung von Sozialleistungen abrufen können.
Gleichzeitig soll bis zum Jahre 2015 geprüft werden, ob alle sozialversicherungsrechtlichen Bescheinigungen in das Verfahren eingebunden werden können.
Funktionsweise
Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Datensatz an eine speichernde Stelle. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Dieser Datensatz enthält die notwendigen Angaben für die jeweilige Leistungsberechnung.
Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen des Sozialdatenschutzes nach dem SGB X und weitere im Gesetz festgelegte Schutzrechte. Die Daten in der zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer (Bürger) legitimierten Abruf möglich.
Der Arbeitgeber braucht für die Übermittlung keine neue Hardware. Die Daten können grundsätzlich mit den vorhandenen Systemen an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.
Kritik am ELENA-Verfahren
Kaum in Kraft, sieht sich das ELENA-Verfahren bereits erheblicher Kritik ausgesetzt. Datenschützer bemängeln die Menge der gesammelten personenbezogenen Daten, während aus der Richtung der Gewerkschaften Kritik geübt wird, weil auch Streikzeiten sowie die Gründe für verhaltensbedingte Kündigungen und Abmahnungen gemeldet werden sollen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf diese Kritik hin beschlossen, das Verfahren nachzubessern, und plant, dass zukünftig Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden müssen. Auch soll durch einen Beirat geprüft werden, ob die Erhebung bestimmter Daten durch ELENA tatsächlich notwendig ist.
Fazit
Begrüßenswert ist sicherlich, dass ein Teil des „Papierkrieges“ mit den Behörden der Arbeitsverwaltung und den Sozialversicherungsträgern durch das ELENA-Verfahren beseitigt wird. Andererseits bedeutet dies - wie jede derartige Neuerung - zunächst einmal eine Erhöhung des bürokratischen Aufwandes, bis die Früchte der Arbeit - also eine bürokratische Entlastung - geerntet werden können.
Zudem müssen sich Arbeitgeber auch noch auf Änderungen im Verfahren einstellen, da die Kritik, insbesondere von Arbeitnehmerseite, immer noch sehr laut ist und weitere Nachbesserungen im Laufe der Zeit sehr wahrscheinlich sind.
Weitere Informationen: www.das-elena-verfahren.de
Erscheinungsdatum: 11.01.2010
