
Alexander Brierley, LL.M.
Tel. +49(0)221 9 51 90-82Fax +49(0)221 9 51 90-92
a.brierley@cbh.de
Arbeitnehmerdatenschutz - Bundesrat fordert Nachbesserung
Nachdem, wie berichtet, der Kabinettsentwurf zur Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes in das Gesetzgebungsverfahren gegeben wurde, sind die Vorstellungen der Koalition im Bundesrat auf wenig Gegenliebe gestoßen.
Der Regierungsentwurf sah umfangreiche Vorschläge für eine Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes vor, die wir Ihnen in einigen Eckpunkten bereits zuvor vorgestellt haben. Der Bundesrat begrüßte grundsätzlich das Vorhaben, die Sicherung der Privatsphäre von Beschäftigten umfassender als bisher zu regeln, hat jedoch an vielen entscheidenden Punkten Nachbesserungsbedarf angemahnt. So wurde bereits moniert, dass die geplanten Änderungen nur als Erweiterung des bestehenden Bundesdatenschutzgesetzes geplant sind und kein eigenständiges Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geschaffen wird.
Der Bundesrat setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die Regelungen zur Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsstätten durch Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle um das ausdrückliche Verbot zu ergänzen sei, die erhobenen Daten zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer zu nutzen. Darüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, dass die Zulässigkeit und der Umfang der Privatnutzung von arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten Telekommunikationsdiensten (z.B. Internet und E-Mail) normiert werden solle, um Streitigkeiten hierüber zu vermeiden. Weiterhin wurde gefordert, dass die Möglichkeit der Datenerhebung vor Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses (also zur Information über den Bewerber) weiter eingeschränkt werden sollen, eine Nutzung von im Internet abrufbaren Informationen ohne Einbeziehung des Betroffenen müsse tabu sein.
Auf der anderen Seite wurde angeregt, dass zumindest in anonymisierter und pseudonymisierter Form Beschäftigtendaten abgeglichen werden könnten, wenn es Anhaltspunkte für Straftaten im Betrieb gegeben hat. Sollte sich dabei ein konkreter Verdacht herausstellen, müssten die Daten auch personalisiert werden dürfen. Insgesamt umfassen die zahlreichen Änderungsanträge 46 Seiten.
Fazit
Es bleibt also spannend auf dem Gebiet des Arbeitnehmerdatenschutzes. Wie bereits zu erwarten war, ist der Diskussionsbedarf im Einzelnen groß, wie die umfangreichen Änderungswünsche des Bundesrates zeigen. In jedem Fall bleibt zu erwarten, dass das Gesetz am Ende des laufenden Gesetzgebungsverfahrens Arbeitgeber vor eine Reihe von Herausforderungen beim Umgang mit Beschäftigtendaten stellen wird.
Erscheinungsdatum: 18.11.2010
