Zugangserschwerungsgesetz weiterhin noch nicht unterzeichnet!
Der Bundespräsident hat die Bundesregierung um eine ergänzende Stellungnahme zum Zugangserschwerungsgesetz gebeten.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/313) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/153) mit.
Im Frühjahr 2009 wurde das umstrittene Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugErschwG) verabschiedet. Es trat bis heute jedoch noch nicht in Kraft. Nachdem es zur Notifizierung an die EU-Kommission nach Brüssel weitergeleitet wurde, befasst sich nun der Bundespräsident wieder mit seiner Ausfertigung. Vorerst verweigert er jedoch seine Unterschrift.
Mit dem Gesetz soll der Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischen Angeboten durch Sperrungen verhindert werden. Es sieht vor, in Deutschland ansässige Provider zu verpflichten, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Webseiten mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Dies soll in technischer Hinsicht durch eine IP-Blockade der entsprechenden Seiten erfolgen.
In einer Pressemitteilung des Bundestages vom 18. Januar 2010 wurde nun bekannt gegeben, dass der Bundespräsident die Bundesregierung um eine ergänzende Stellungnahme zum Zugangserschwerungsgesetz gebeten hat. Angaben zum Inhalt des Schreibens lehnt die Bundesregierung „auch aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten ab“. Es sei nicht bekannt, ob und wann der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen werde. Auf die Frage der Fraktion, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aussetzung beziehungsweise Nichtanwendung des Gesetzes verfahrensrechtlich umgesetzt werden solle, teilt die Regierung mit, dass die Überlegungen zu diesem Punkt noch nicht abschlossen seien.
Fazit: Die Umsetzung des von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen initiierten und in der Web-Gemeinde heftig umstrittenen Gesetzes ist also weiterhin offen. Auch wenn zwischen den Providern und dem Bundeskriminalamt bereits Verträge über die Sperrung bestimmter Seiten geschlossen wurden, dürften diese bis zum Inkrafttreten des ZugErschwG belanglos sein. Während die verfassungsrechtlichen Diskussionen zur „staatlichen Zensur“ weiter geführt werden, ist die Möglichkeit einer Lokalisierung von IP-Adressen indes als geklärt anzusehen (vgl. hierzu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2010 – 13 B 939/09 m.w.H.).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ist abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700313.pdf
Erscheinungsdatum: 21.01.2010
