Dr. Sascha Vander, LL.M.

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ZAK verhängt Bußgelder wegen Verstößen gegen Gewinnspielsatzung

Wegen diverser Rechtsverletzungen hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder gegen verschiedene Sender verhängt.

Wegen irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten muss der Sender 9Live insgesamt 115.000 Euro zahlen. DSF ist zur Zahlung von 10.000 Euro verpflichtet worden, Super RTL zur Zahlung von 5.000 Euro.

Die Sender haben gegen die seit einem Jahr geltende Gewinnspielsatzung verstoßen. Die Satzung soll Täuschungen bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Dazu muss der Jugendschutz gewährleistet sein, ein Aufbau von Zeitdruck ist unzulässig.

Die ZAK hatte bereits im vergangenen Jahr in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt.

Die aktuelle Gewinnspielsatzung mit Stand 23.02.2009 ist auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten abrufbar unter: http://www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSPWM/Gewinnspielsatzung_23.02.2009.pdf

Hinweis: Die Satzung war bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in dessen Verlauf die grundsätzliche Zulässigkeit der Satzung festgestellt, einzelne Regelungen allerdings für unwirksam erachtet wurden (vgl. Beschluss vom 11.08.2009 – 7 NE 09.1378; Urteil vom 28.10.2009 – 7 N 09.1377, DVBl. 2010, 267). (Vgl. hierzu CBH-News vom 11.11.2009).

Quelle: ZAK-Pressemitteilung 02/2010

Erscheinungsdatum: 03.03.2010