Urteilsveröffentlichung auf facebook
Ein österreichisches Gericht hat erstmals einen Rechtsverletzer zu einer Urteilsveröffentlichung auf facebook verurteilt.
Auf einer gebrandeten Unternehmenswebsite im Social Network facebook hatte ein Unternehmen herabsetzende Äußerungen über einen Mitbewerber verbreitet.
Das dazu angerufene österreichische Gericht hat den Verletzer nun dazu verurteilt, auf der facebook-website das gegen ihn ergangene Urteil zu veröffentlichen.
Dr. Ingo Jung von CBH Rechtsanwälten hat dieses Urteil in einem Interview mit "Kanzleien in Deutschland" kommentiert. Den entsprechenden Artikel dazu finden Sie hier.
Erscheinungsdatum: 04.12.2010

