Dr. Ingo Jung

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Telemediengesetz auf der Schlussetappe

Der Verabschiedung des neuen Telemediengesetzes steht nichts mehr im Wege.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 17.01.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste zugestimmt.

Dieses Gesetzespaket führt u.a. das neue Telemediengesetz, welches in Zukunft die derzeit bestehende Differenzierung zwischen Medien- und Telediensten aufhebt und einheitlich unter den Begriff der Telemedien fasst, ein.


Damit treten das derzeitige Teledienste- und Teledienstedatenschutzgesetz außer Kraft. Das TMG wird ferner in Vorbereitung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm für die Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten enthalten.

Der Entwurf regelt, dass der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming, also das zusätzliche und zeitgleiche Übertragen herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, sowie das Webcasting, die ausschließliche Übertragung herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunter fallen.

Zu den Telemediendiensten zählen dem Entwurf zufolge jedoch alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind, also etwa Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von elektronischer Post.


Eingeführt wird durch das neue Gesetz ein Bußgeld, wenn bestimmte Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung (sog. Spams) verletzt werden. 

 
Von SPD-Seite wurde angekündigt, dass man darauf verzichtet habe, die Ergebnisse der Beratungen über die EU-Richtlinie zum elektronischen Handel (E-Commerce-Richtlinie) abzuwarten, um darauf aufbauend weitere Änderungen am Gesetzestext vorzunehmen. Stattdessen habe man Wert darauf gelegt, dass das Gesetz zeitgleich mit dem Rundfunk-Staatsvertrag der Länder am 1. März in Kraft tritt. Dies werde allerdings dazu führen, dass bereits vom kommenden Monat an die Beratungen über künftige Änderungen des Gesetzes beginnen werde. Die Union räumte in diesem Zusammenhang eine "gewisse Unvollkommenheit" des Gesetzes ein. Die FDP nahm dies zum Anlass, die immer kürzere "Halbwertzeit" der Gesetze anzuprangern. Liberale und Grüne kritisierten, dass über Änderungen am Gesetz bereits beraten werde, ehe es in Kraft getreten sei. Die FDP stimmte dennoch zu, weil sie das parallele Inkrafttreten mit dem Staatsvertrag für sinnvoll hielt. Die Linke bedauerte, dass Hinweise, die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu Datenschutz- und Verbraucherfragen gegeben worden seien, in den Änderungsanträgen der Koalition keinen Niederschlag gefunden hätten. Die Bündnisgrünen hatten einen eigenen Änderungsantrag eingereicht, der vor allem auf einen besseren Schutz der Internetnutzer vor Spam-Mails abzielte. So sollte nach Meinung der Fraktion die Bundesnetzagentur für die Verfolgung von Spam-Mails zuständig sein. Wegen nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei hier eine große Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu verpflichten, diese besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD entgegen, dass 85% aller Spam-Mails aus dem Ausland verschickt würden.

Wir werden Sie daher an dieser Stelle in Kürze über die maßgeblichen Neurungen des Gesetzeswerkes informieren.

Erscheinungsdatum: 17.01.2007