Dr. Sascha Vander, LL.M.

Tel. +49(0)221/9 51 90-60
Fax +49(0)221/9 51 90-96
s.vander@cbh.de

Rechtsverletzung durch Meta-Tags

Der BGH hat mit Urteil vom 18.05.2006 – Az. I ZR 183/03 entschieden, dass die Benutzung markenrechtlich geschützter Begriffe als Meta-Tags eine Rechtsverletzung darstellt. Da die Urteilsgründe bislang nicht vorliegen, bleibt die spannende Frage, ob der BGH den Unterlassungsanspruch auf das Marken- und/oder Wettbewerbsrecht gestützt hat, derzeit leider noch unbeantwortet.

Dennoch entfaltet das Urteil in jedem Fall Signalwirkung und untersagt im Ergebnis die Verwendung von Kennzeichen im Quelltext und damit insbesondere innerhalb von Meta-Tags. Die Entscheidung wird zudem Auswirkungen auf die ähnlichen gelagerten Auseinandersetzungen um Marken in sog. AdWords bei der Suchmaschine Google haben.

Für die Praxis der Website-Programmierung bedeutet die Entscheidung auf der einen Seite einen Eingriff in die Gestaltungsmöglichkeiten, da die Beeinflussung der Ergebnisse von Suchmaschinen durch Verwendung von Meta-Tags in Gestalt geschützter Kennzeichen untersagt ist, soweit nicht tatsächlich Angebote offeriert werden, die im konkreten Zusammenhang mit dem geschützten Kennzeichen stehen. Auf der anderen Seite kann die Entscheidung vor dem Hintergrund der in den Instanzgerichten wenig einheitlichen Rechsprechung im Sinne einer nunmehr – jedenfalls für den Bereich der Meta-Tags – bestehenden Rechtssicherheit nur begrüßt werden.

Sobald das Urteil mit Entscheidungsgründen vorliegt, werden wir sie in unserem nächstfolgenden Newsletter entsprechend informieren.

Erscheinungsdatum: 26.06.2006