OVG Lüneburg bestätigt Verletzung der Menschenwürde durch RTL
Dem Fernsehsender RTL sind vom OVG Lüneburg Grenzen für seine Berichterstattung aufgezeigt worden.
Der Fernsehsender RTL hat mit einem Bericht über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg die Menschenwürde verletzt (Az: 10 LA 101/07).
Mit dem Gang vor Gericht hatte RTL sich gegen eine Beanstandung der Sendungen durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) gewehrt. Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des alten Mannes angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes durch seine Pflegerin zu sehen waren. Die Bilder hatte er RTL zur Verfügung gestellt.
Das OVG bestätigte jetzt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach es kein berechtigtes Interesse gegeben habe, die Leiden des Opfers in den Sendungen im Jahr 2004 ausführlich zu zeigen. Die Zulassung der Berufung ist deshalb abgelehnt worden (Quelle: DPA-Meldung vom 30.10.2008).
Erscheinungsdatum: 07.11.2008

