Christian Schmitt

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OLG Düsseldorf – Telekom muss Schadensersatz wegen Kartellverstoßes zahlen

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 08.06.2011 entschieden, dass die Deutsche Telekom AG an die telegate AG 41,28 Millionen Euro zahlen muss.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat einen Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Telekom AG in Höhe von 34,215 Millionen Euro wegen überhöhter Vergütungen bejaht. Die Deutsche Telekom AG habe als marktbeherrschendes Unternehmen in der Zeit von Oktober 1997 bis zum 22.01.2001 die Wettbewerbschancen der telegate AG unbillig behindert, indem es der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen habe. Darüber hinaus seien knapp 7 Millionen Euro zu erstatten, weil die Deutsche Telekom AG die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung seit dem 01.01.2000 zinsbringend habe anlegen können.

Das Landgericht Köln (Az. 91 O (Kart) 230/04) hatte am 31.08.2005 in erster Instanz die Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 35 Millionen Euro verurteilt. Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte zweitinstanzlich am 16.05.2007 zunächst eine Rückforderung von 52 Millionen Euro ausgeurteilt. Auf die Revision hatte der Bundesgerichtshof die Sache dann am 13.10.2009 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, soweit zum Nachteil der Deutschen Telekom AG entschieden worden war.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2011, Az VI-U (Kart) 2/11

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr.18/2011 vom 08.06.2011

Erscheinungsdatum: 20.07.2011