Dr. Sascha Vander, LL.M.

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Neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht

Das Bundesministerium des Innern hat neue Einkaufsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht.

Die Beschaffer von IT-Leistungen der öffentlichen Hand können beim Einkauf kompletter IT-Systeme (Hardware, Software, Integrations- und Anpassungsleistungen, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft aus einer Hand) nunmehr auf eigene Einkaufsbedingungen zurückgreifen – den EVB-IT Systemvertrag. Der neue EVB-IT Systemvertrag unterliegt einheitlich dem Werkvertragsrecht und statuiert erstmals eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt. Der neue EVB-IT Systemvertrag ersetzt gleichzeitig den bisherigen BVB-Erstellungsvertrag.

Angesichts steigender Investitionen in komplexe IT-Systeme und nicht durchgängig positiver Erfahrungen bei der Projektabwicklung mit der Wirtschaft wurde auf Seite der öffentlichen Auftraggeber in den letzten Jahren die Nachfrage nach einem solchen Mustervertrag immer dringender.

Das jetzt veröffentlichte Vertragsmuster ist für die Behörden des Bundes nach den Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung verbindlich.

Der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrags gingen langwierige Verhandlungen mit der Wirtschaft voraus, um – wie bisher bei den schon bestehenden Vertragstypen – diese im gemeinsamen Einvernehmen zu verabschieden. Obwohl die öffentliche Hand der Wirtschaft in entscheidenden Punkten wie z. B. der Haftung und der Nutzungsrechte weit entgegen kam, konnte zu wenigen maßgeblichen Regelungen, insbesondere zu Haftung, Art und Umfang der Nutzungs- und Eigentumsrechte, zu den Abnahmemodalitäten und Verjährungsfristen keine Übereinstimmung erzielt werden. Eine Zustimmung der Wirtschaft zum EVB-IT Systemvertrag und den Ergänzenden Vertragsbedingungen ist daher nicht erfolgt.

Zukünftigen Verhandlungen mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden zu diesem und auch zu weiteren Vertragsmustern steht das Bundesministerium des Innern grundsätzlich positiv gegenüber.

Als weitere EVB-IT Vertragstypen sind zunächst geplant (1) ein EVB-IT Planungsvertrag, mit dem die Planung von IT-Leistungen und die Erstellung eines fachlichen Feinkonzeptes im Vorfeld des Abschlusses eines EVB-IT Systemvertrages beauftragt werden soll, (2) ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag für Systemlieferungen mit dem Schwerpunkt Kaufrecht sowie (3) ein eigenständiger Systemservicevertrag.

Die aktuellen EVB-IT-Dokumente zum Download

Quelle: Meldung der KBSt (Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) vom 24.08.2007

Erscheinungsdatum: 17.09.2007