
Dr. Matthias Steegmann
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LG Mannheim - Abofallen-Betreiber müssen Anwaltskosten erstatten
Die Betreiber des Internetangebots „opendownload.de“ müssen die Kosten zahlen, welche dem unberechtigt abgemahnten Nutzer durch die Einschaltung seines Anwalts entstanden sind.
Die Content Services Ltd., Betreiber des Onlineportals „opendownload.de“, hat vor dem LG Mannheim erneut eine Niederlage erlitten. Auf der bei Verbraucherverbänden als „Internet-Abzocke“ unrühmlich bekannten Seite „opendownload.de“ finden Besucher weit verbreitete Gratis-Software wie etwa „Mozilla Firefox“, „Open Office“ oder „Acrobat Reader“ zum Download. Tatsächlich herunterladen kann die Programme jedoch nur, wer sich zuvor als Mitglied registriert - und damit zugleich ein zweijähriges Abonnement abgeschlossen hat. Kosten: jeden Monat 8 Euro, also insgesamt 192 Euro.
Über diese Verpflichtung ist der Kunde nach Überzeugung des Gerichts damals nur unzureichend informiert worden. Auf der Anmeldemaske zur Mitgliedschaft sei der Hinweis auf die Kosten "nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" gewesen. Zudem habe die Firma schon allein "aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot" wissen müssen.
Auf die dubiose Offerte war der Kunde Anfang 2008 hereingefallen. Weil er die Abo-Rechnung nicht beglichen hatte, meldete sich die Content Services Ltd - aber keineswegs mit einer Zahlungserinnerung oder einem Mahnschreiben, sondern gleich per Anwalt. Dessen Forderung konnte der vom Kunden eingeschaltete Anwalt erfolgreich abwenden. Zum Prozess kam es trotzdem, weil der Kunde seine Anwaltsgebühren erstattet haben wollte. Die hat ihm nun nach dem Amtsgericht auch das Landgericht als Schadenersatz zugesprochen - zu zahlen vom Betreiber von „opendownload.de“.
LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09
(Quelle: PM der Verbraucherzentrale NRW vom 28.01.2010)
Erscheinungsdatum: 09.02.2010
