Christian Schmitt

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LG Berlin: Speer schlägt BILD

Das LG Berlin bestätigt zugunsten des brandenburgischen Innenministers Speer eine gegen das Boulevardblatt erwirkte einstweilige Verfügung wegen der Verwendung einer privaten E-Mail.

Der Axel-Springer-Verlag darf bei seiner Berichterstattung über den brandenburgischen Innenminister Speer keine E-mails verwenden, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben. Eine von Speer erwirkte einstweilige Verfügung, mit der dem Springer-Verlag die Veröffentlichung von Informationen aus diesen Dokumenten untersagt worden war, hat das Landgericht auf mündliche Verhandlung vom 21.09.2010 bestätigt.

Zur Begründung hob der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 27, Michael Mauck, bei der Urteilsverkündung hervor, zwar müsse sich der Minister aufgrund seiner öffentlichen Funktion auch eine kritische Betrachtung von Umständen aus seinem Privatleben gefallen lassen. Das im Verfahren von Verlagsseite vorgelegte Material sei jedoch „zu dünn“, von zweifelhafter Herkunft und seine Echtheit fraglich. Speer selbst sei nicht verpflichtet, sich dazu zu äußern. Bei dieser bloßen Verdachtslage müsse der öffentliche Informationsanspruch hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen.

Landgericht Berlin, Az. 27 O 685/10
Beschluss vom 9. September 2010
Urteil vom 21. September 2010

Quelle PM des LG Berlin vom 21.09.2010

Erscheinungsdatum: 04.10.2010