
Dr. Sascha Vander, LL.M.
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Google aktualisiert Markenrichtlinie in Europa
Nach der im März gefallenen Entscheidung des EuGH über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing hat Google seine Markenrichtlinie erneuert.
Die neue Richtlinie ist am 14. September 2010 in Kraft getreten.
Die neue Markenrichtlinie erlaubt es Unternehmen, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden, wenn sie bei Google in Europa Anzeigen schalten. Gibt der Nutzer zum Beispiel den Markennamen einer Fluggesellschaft bei Google ein, so kann er sowohl relevante und hilfreiche Anzeigen von Drittanbietern mit Reise- und Hotelbuchungswebseiten als auch die von anderen Fluggesellschaften finden. Nach Googles bisheriger europäischer Markenrichtlinie konnten Markeninhaber eine Beschwerde einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden.
Mit dieser Änderung passt Google nach eigenen Angaben die Vorgehensweise in Europa an seine Markenrichtlinie in den meisten anderen Ländern der Welt an. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, in Großbritannien und Irland seit 2008 und in vielen anderen Ländern seit Mai 2009.
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, soll die Anzeige entfernt werden.
Die aktualisierte Markenrichtlinie entspricht nach Angaben von Google einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im März über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing entschieden hatte. „Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es konform mit dem bestehenden Markenrecht ist, wenn Anzeigenkunden auch Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen“, so Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland. „Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren. Die Nutzer profitieren davon, weil sie mehr für sie relevante Anzeigen finden, wenn sie bei Google suchen.“
Google hat im Rahmen seiner Ankündigung zur Änderung seiner Markenrichtlinie ergänzende Hinweise zum Geltungsbereich der neuen Bestimmungen erteilt. Hiernach bleiben Googles Richtlinien für Anzeigentexte unverändert - unbefugte Werbetreibende können keine Handelsmarken in ihren Anzeigentexten verwenden. Die Änderung der Markenrichtlinie betrifft nur Keywords. Großbritannien und Irland bilden insoweit allerdings eine Ausnahme, da diese Länder derzeit ihre Richtlinien für Anzeigentexte überarbeiten. Seit dem 14. September 2010 können einige Werbetreibende in Großbritannien und Irland Handelsmarken anderer Unternehmen in ihren Anzeigentexten verwenden, selbst wenn ihnen die Marke nicht gehört oder sie nicht über eine ausdrückliche Genehmigung des Markeninhabers für die Verwendung der Handelsmarke verfügen. Zu diesen Inserenten gehören Wiederverkäufer, Verkäufer von Bauteilen, Ersatzteilen oder kompatiblen Teilen sowie Informationswebsites.
Informationen zur Google Markenrichtlinie sind unter folgendem Link abrufbar:
https://adwords.google.com/support/aw/bin/answer.py?hl=en&answer=144298
Quelle: Pressemitteilung Google vom 04.08.2010 (Ankündigung)
Erscheinungsdatum: 23.09.2010
