Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert
Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können seit dem 04.08.2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.
Gerade die Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu einem großen Ärgernis entwickelt. Verbraucher wurden mit Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt. Ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher war aus Sicht des Gesetzgebers geboten. Dieser wird nunmehr mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erreicht (Quelle: PM des BMJ vom 03.08.2009).
Wir dürfen insofern auf unsere diesbezüglichen weiteren Newsletterbeiträge und auf einen Vortrag unseres CBH-Kollegen Christian Schmitt hinweisen, der im Rahmen des EUROFORUM-Kongresses "Rechtssicher Werben" am 17. und 18. November 2009 in München sowie am 01. und 02. Dezember 2009 in Köln diese aktuellen Änderungen und Themen unter dem Titel "Direktmarketing im Fokus von Wettbewerbsrecht und Datenschutz" behandeln und vorstellen wird.
Bei Interesse können Sie sich zu dieser Veranstaltung über EUROFORUM anmelden.
Erscheinungsdatum: 26.08.2009

