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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Video-Portal

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA meldet einen weiteren Erfolg in ihren Bemühungen "gegen die Internetpiraterie". Mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 12.07.2007 (Az. 28 O 350/07) wurde erstmals dem Betreiber einer Videoplattform untersagt, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen.

Das Vorgehen der GEMA richtete sich gegen das Videoportal VideoTube, das auf dem Prinzip des User Generated Content basiert: Nutzern ist es danach möglich, beliebige Videos in eine von den Betreibern bereit gestellte Internetplattform einzustellen, die andere Nutzer von dort aus jederzeit abrufen können. Eine Vielzahl der Videos ist mit Werken aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt. Zum Teil finden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte in dem Dienst.

"Entscheidendes Anliegen der GEMA ist es, für diese innovativen Nutzungsmodelle mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lizenzierungslösung zu finden", betont Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Mit der einstweiligen Verfügung haben wir hierfür ein wichtiges Signal für die rechtliche Bewertung der 'Web 2.0-Plattformen' gesetzt. Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können."

Anmerkung

Für die bislang weitgehend in der rechtlichen Grauzone agierenden Portalbetreiber wird die Situation zunehmend bedrohlich. Die Anbieter sind von kostenintensiven Unterlassungsansprüchen und Lizenzforderungen bedroht.

Die Branche arbeitet vor dem Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzungen an Modellen, die den neuen Vertriebswegen und -formen im Internet gerecht werden. Googles Youtube ist sich bereits mit der GEMA einig und zahlt vorerst eine Pauschale. Daneben laufen Verhandlungen der Rechteinhaber mit Myvideo und der RTL-Tochter Clipfish. Das Kölner Portal Sevenload bietet für Urheber inziwschen ein Erlösbeteiligungsmodell an, das auf Vereinbarungen mit Rechteinhabern beruht.

Quelle: Pressemitteilung der GEMA vom 11.07.2007

Erscheinungsdatum: 22.07.2007