Dr. Ingo Jung

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Europaweite Vollharmonisierung von Informationspflichten und Widerrufsrechten durch Verbraucherrechterichtlinie

Der Europäische Rat hat am 10.10.2011 die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) angenommen, mit welcher u.a. eine europaweite Harmonisierung von Informationspflichten und Widerrufsrechten sichergestellt werden soll.

Ziel der Richtlinie ist es, den europaweiten Handel im Fernabsatz zu erleichtern. Ähnlich der bereits vor einigen Jahren umgesetzten Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verfolgt auch diese, dem Verbraucherschutz verpflichtete Gesetzesinitiative den Ansatz der Vollharmonisierung, um europaweit einen einheitlichen Standard festzulegen. D.h., dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie weder unter- noch überhalb des Schutzniveaus eine nationale Regelung treffen dürfen. 

Die Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, die VRRL in nationales Recht umzusetzen.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Regelungen zu Kosten der Zahlungsart, Pflichtinformationen über Lieferbeschränkungen,  das Verbot kostenpflichtiger Kundenhotlines und eine sog. Button-Lösung.

Hinsichtlich des Widerrufsrechtes gilt nach Umsetzung europaweit eine 14-tägige Widerrufsfrist,  wobei die Hinsendekosten der Händler, die Kosten der Rücksendung hingegen der Verbraucher trägt.

Weiterhin sind neue Regelungen zur Erklärung des Widerrufs und neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht vorgesehen.

Den Volltext der Richtlinie finden Sie hier.

Erscheinungsdatum: 11.10.2011