Dr. Sascha Vander, LL.M.

Tel. +49(0)221/9 51 90-60
Fax +49(0)221/9 51 90-96
s.vander@cbh.de

Erweiterung der DENIC-Domainrichtlinien zum 16. November 2010 für ß-Zeichen

Am 16.11.2010 wird die DENIC die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist.

Damit folgt die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains, kurz  DENIC, dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das LATIN SMALL LETTER SHARP S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt.

Zweistufiges Registrierungsverfahren

Der offiziellen Einführung zum 16. November 2010 wird eine dreiwöchige so genannte „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), begonnen hat. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert – und deren Domain nach dem alten Standard somit auch unter „ß“ erreichbar – war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren. Registrierungsversuche Dritter werden in diesem Zeitraum abgewiesen. Unmittelbar nach ihrer Registrierung werden die betreffenden Domains mit dem Bestandteil „ß“ über die DENIC-Auskunftsdienste (whois etc.) ausgegeben.

Erst mit dem Ende der Sunrise-Periode am 16. November 2010, 10:00 Uhr (MEZ) werden die DENIC-Domainrichtlinien dahingehend erweitert, dass das „ß“ zu den gültigen Zeichen einer .de-Domain gehört. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Sonderregelungen hinsichtlich einer Vorzugsregistrierung für die Inhaber bestehender Domains mit dem Namensbestandteil „ss“. Danach gilt auch für Domains mit dem Bestandteil „ß“ der allgemeine Registrierungsstandard der deutschen Länderkennung nach dem Prioritätsprinzip (First Come, First Served).

Domainrichtlinien

Details zu den Bestimmungen bei der Einführung des Buchstabens „ß“ sind den DENIC-Eszett-Domainrichtlinien zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung der DENIC vom 26.10.2010

Erscheinungsdatum: 02.11.2010