Bundesrat fordert weitere Maßnahmen zum Schutze des Geistigen Eigentums
In seiner aktuellen Entschliessung vom 10.10.2008 hat der Bundesrat die Bundesregierung darum gebeten, sich für weiterer effizienter Schutzmaßnahmen im Bereich IP auf europäischer Ebene einzusetzen.
Der Bundesrat begrüßt zunächst die Maßnahmen, welche die EU in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren unternommen hat, erachtet aber weitere Maßnahmen für notwendig. Der Bundesrat bittet mit den nachfolgenden Ausführungen die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Umsetzung dieser Forderungen einzusetzen:
- Verstärkter Einsatz von Freihandelsabkommen der EU, um einerseits
Mindeststandards zum Schutz geistigen Eigentums neu zu verankern,
andererseits die Durchsetzbarkeit bereits bestehender Mindeststandards zu
gewährleisten
Unabhängig von den langwierigen Bemühungen zum Abschluss multinationaler Abkommen, insbesondere auch des "Anti-Counterfeiting Drucksache 598/08 (Beschluss) Trade Agreement" (ACTA), sollten fair ausgestaltete bilateraleFreihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden, um auf dieseWeise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen.
Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die Produktpiraterie- und Zollverordnung (EG) Nr. 1383/2003 sowie die Freihandelsabkommen Japans und der USA können hierfür in vielerlei Hinsicht als Vorbilder dienen. So könnten die bilateralen Freihandelsabkommen verlässliche nd schutzintensive Bestimmungen für Immaterialgüterrechte enthalten, wie sie in den beiden EU-Rechtsinstrumenten verankert sind. Dies gilt in erster Linie für
• die Vereinfachung von Beschlagnahmeverfahren der Polizei und des Zolls:
In vielen Ländern werden diese Behörden bislang durch geltende Vorschriften gehalten, bei Durchsuchungen selbst eindeutig als rechtswidrig festgestellte Waren außer Acht zu lassen, wenn sie nicht im Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmebefehl enthalten sind oder nicht die Menge erreichen, die hierfür vorgeschrieben ist;
• die Vereinfachung und Erleichterung der Beweisführung und Beweissicherung;
• die grundsätzliche Verpflichtung der zuständigen Behörden, Strafverfahren wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums von Amts wegen einzuleiten.
Darüber hinaus sollte die Europäische Union dem Vorbild Japans folgen und in bilateralen Freihandelsabkommen auch dafür Sorge tragen, dass Handelspartner der EU den Forderungen der europäischen Industrie nach einer Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Urkunden, insbesondere z. B. Anwaltsvollmachten, nachkommen. Das geltende Recht vieler Handelspartner der EU, das sowohl eine Notarisierung als auch eine Legalisierung von Vollmachten bzw. von geleisteten Unterschriften fordert, macht es im Ernstfall häufig unmöglich, rechtzeitig einstweilige Maßnahmen gegen Verletzer der Rechte des geistigen Eigentums zu
erwirken.
- Einrichtung eines Koordinators für geistiges Eigentum in der EU
Die EU kann von den Erfahrungen anderer Länder profitieren. Die USA, Japan, China und möglicherweise bald Russland haben nationale Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums entwickelt. In der EU sind mehrere unterschiedliche Generaldirektionen für den Schutz des geistigen Eigentums zuständig. Diese Zuständigkeiten sollten horizontal bestmöglich integriert, zumindest aber koordiniert werden, um eine einheitliche Strategie der EU zu gewährleisten und einer Zersplitterung der Zuständigkeiten und daraus folgenden Effizienzverlusten orzubeugen. Damit könnte auch ein wesentlicher Beitrag im Kampf egen die Produktpiraterie geleistet werden.
- Stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
Es muss eine stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums geschaffen werden. Es müssen in Europa alle Anstrengungen unternommen werden, durch eine umfassende Erziehung und Sensibilisierung ein stärkeres Bewusstsein für den Schutz geistiger Schöpfungen heranzubilden. Es muss auf allen Ebenen das Bewusstsein dafür vermittelt werden, dass die geistigen Schutzrechte nicht grundlos geschaffen worden sind, sondern einen wichtigen Zweck erfüllen, und dass das geistige Eigentum für die Gesellschaft und nicht nur für den Einzelnen eine große Bedeutung hat. Immaterielle Güter müssen wie materielle Güter geschützt und geachtet werden. Durch Initiativen und Öffentlichkeitsarbeit kann die Politik hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Einrichtung eines Koordinators wäre bereits ein positives Beispiel mit großer Signalwirkung.
Erscheinungsdatum: 29.10.2008

