
Dr. Sascha Vander, LL.M.
Tel. +49(0)221/9 51 90-60Fax +49(0)221/9 51 90-96
s.vander@cbh.de
Antrag auf Überarbeitung der Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherverträge
Nachdem die FDP bereits in einer kleinen Anfrage auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV) hingewiesen hatte, beantragte die FDP-Fraktion nunmehr formell im Bundestag, die Musterwiderrufsbelehrung zu überarbeiten und rechtskonform zu gestalten.
Die Musterwiderrufsbelehrung ist in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen und hat gleichfalls eine erhebliche Beachtung in der rechtswissenschaftlichen Literatur erfahren. Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung zum Lauf der Widerrufsfrist bei Online-Versteigerungen ist die Widerrufsbelehrung verstärkt in das Zentrum der fernabsatzrechtlichen Diskussion geraten.
Die FDP-Fraktion hatte bereits im Rahmen einer kleinen Anfrage vom 08. November 2006 (BT-Drs. 16/3387) auf die erhebliche Unsicherheit bei der Gestaltung der Musterwiderrufsbelehrung hingewiesen und die Bundesregierung zur Beantwortung zahlreicher Fragen im Zusammenhang mit dem Belehrungsmuster aufgefordert. In ihrer Antwort vom 28. November 2006 (BT-Drs. 16/3595) verdeutlichte die Bundesregierung, dass sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen werde, die verschiedenen Widerrufsrechte kohärenter auszugestalten, um im Ergebnis ein einfachereres Muster erreichen zu können. Gleichwohl betonte die Bundesregierung, dass sie die aktuelle Musterwiderrufsbelehrung als wirksam ansieht. Dem Verbraucher würden seine Rechte hinreichend verdeutlicht. Ein in den Details weitere differenzierendes Muster liefe zudem Gefahr, nicht mehr verstanden zu werden.
Mit ihrem Antrag vom 28. Februar 2007 (BT-Drs. 16/4452) forderte die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, "die Musterwiderrufsbelehrung der Anlagen zur BGB-InfoV unter Berücksichtigung der Kritik in Rechtsprechung und Literatur so zu ändern und den gesetzlichen Anforderungen dergestalt anzupassen, dass diese mit den gesetzlichen Regelungen übereinstimmen und der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird."
Im Ergebnis darf bezweifelt werden, dass die Bundesregierung der Aufforderung folgen wird. In ihrer bisherigen Stellungnahme hat die Bundesregierung ihren Standpunkt sehr deutlich gemacht, so dass nicht davon auszugehen ist, dass eine Änderung der Musterbelehrung erfolgt, sofern die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass diese bereits rechtskonform ausgestaltet ist. Zudem erscheint der Antrag der FDP-Fraktion wenig konkret, da lediglich eine Gestaltung "unter Berücksichtigung der Kritik in Rechtsprechung und Literatur" angeregt wird. Hier wäre ein eigener Vorschlag der Fraktion sicherlich interessant gewesen. Dass sich die FDP-Fraktion eher allgemein äußert, dürfte allerdings insbesondere daran liegen, dass die konkrete Entwicklung eines Musters, das die Schwächen des bisherigen Musters überwinden soll, in Anbetracht der Schwierigkeiten zur Entwicklung einer allgemeinen, aber dennoch konkreten und in der Praxis verwendbaren Vorlage erheblich sein dürften. Dies belegt insgesamt einmal mehr die zum Teil überzogenen Anforderungen an die im Fernabsatz tätigen Unternehmen.
Erscheinungsdatum: 29.03.2007
