"Kanzleien in Deutschland" berichtet über das Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht
"Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht vereint Expertenriege unter einem Dach" - titelt das Branchenhandbuch für Juristen.
Das Handbuch "Kanzleien in Deutschland", das Profile der 500 führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland und Nachrichten aus dem Rechtsmarkt verbreitet, berichtet über die erfolgreiche Veranstaltung des 8. Kölner Symposiums zum Marken- und Wettbewerbsrecht, welches CBH initiiert hat und seit vielen Jahren organisatorisch begleitet.
Die Redaktion hebt in seinem nachstehenden Bericht hervor, dass das Symposium in seinem achten Jahr einen neuen Teilnehmerrekord aufstellen konnte und fachlich äußerst hochkarätig besetzt war:
"Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht vereint Expertenriege unter einem Dach
Zum mittlerweile achten Mal fand in der vergangenen Woche das Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Vom 4. bis 5. März kamen auf Initiative der Kölner Wirtschaftskanzlei CBH Rechtsanwälte und des Carl Heymanns Verlags insgesamt 260 Teilnehmer aus Anwaltschaft, Forschung und Rechtsprechung zusammen, um über die neuesten Entwicklungen im Marken- und Wettbewerbsrecht zu diskutieren.
Den Anfang machte am Donnerstagmorgen der Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Büscher, der die neuesten – teilweise noch unveröffentlichten – Entscheidungen des u.a. für Markenrecht zuständigen I. Zivilsenats skizzierte und so wichtige neue Tendenzen bereits im Vorfeld darstellte.
Im Anschluss zeigte Prof. Dr. Annette Kur vom Max-Plack-Institut ebenfalls die neuesten Entwicklungstendenzen in der Rechtsprechung zum Markenrecht auf – dieses Mal allerdings auf europäischer Ebene aus Sicht des EuGH. Thema dabei war u.a. die wichtigste Markenrechts-Entscheidung des vergangenen Jahres, das sogenannte L’Oréal-Urteil, in dem es um vergleichende Werbung ging.
Am Nachmittag dann standen Themen auf dem Programm, die in den kommenden Monaten bzw. Jahren durchaus die Gerichte beschäftigen könnten, sodass es den Teilnehmerm möglich war, bereits frühzeitig auf den weiteren Diskussionsverlauf Einfluss zu nehmen. So ging es u.a. um das „Keyword-Advertising“ bei Google, die Effizienz des Markenschadenersatzes oder die ökonomische Legitimation des Markenschutzes.
Zum Ausklang des Abends luden die Kanzlei CBH und der Carl Heymanns Verlag in die Kölner Schokoladenfabrik zu einem traditionellen Empfang, der es den Teilnehmern ermöglichte, sich in lockerem Ambiente ungezwungen auszutauschen.
Am Freitag dann folgte der zweite Teil der Fachtagung, dieses Mal zum Wettbewerbsrechts. Der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Joachim Bornkamm stellte die neueste Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts vor, über die im Anschluss unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer von der Universität Konstanz und von Prof. Dr. Otto Teplitzky (Richter am BGH a.D.) diskutiert werden konnte. Thematische Höhepunkte waren des Weiteren die Diskussion zum Thema „Nachahmungsfreiheit“ im Wettbewerbsrecht und zur Entscheidung des EuGH, die deutsche Regelung des Gewinnspielkoppelungsverbots als zu weitgehend zu bezeichnen.
In ihrem achten Jahr konnte das Symposium einen neuen Teilnehmerrekord aufstellen und war fachlich äußerst hochkarätig besetzt. Für die Veranstalter war die Konferenz daher auch dieses Mal wieder ein voller Erfolg.
Mitorganisator und Partner von CBH Rechtsanwälte, Dr. Ingo Jung, sagte gegenüber Kanzleien in Deutschland: „Es war wieder eine rundum erfolgreiche und äußerst anspruchsvolle Veranstaltung. Viele Experten des Gewerblichen Rechtsschutzes waren anwesend, um über die neuesten Rechtsentwicklungen zu diskutieren. Die Vorbereitungszeit von fast zehn Monaten hat sich also absolut gelohnt.“
Verschnaufen kann Dr. Ingo Jung dennoch nicht. Im November findet zum dritten Mal das Symposium zum Medienrecht statt, das der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ebenfalls mit organisiert.
08.03.2010 von Tim Proll-Gerwe"
Den Bericht über die Veranstaltung finden Sie hier.
Erscheinungsdatum: 08.03.2010

