
Dr. Manfred Hecker
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Ex-Bundesrichter Pagenkopf kommt
Seit 1. Mai 2011 ergänzt der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D., Dr. Martin Pagenkopf (66), als of counsel die CBH-Praxisgruppe Gewerblicher Rechtsschutz, Medien und IT um die Partner Dr. Manfred Hecker und Dr. Markus Ruttig. Pagenkopf wird sich vornehmlich mit Verfassungs-, Verwaltungs- und Glücksspielrecht sowie Lebensmittelrecht beschäftigen.
Hecker kommentiert die Verstärkung des CBH-Teams so:
„Mit seiner Spezialisierung ist Dr. Pagenkopf eine ideale Ergänzung unseres Teams, das nicht nur beratend im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, Medien- und Glücksspielrecht tätig ist, sondern die Mandanten bis hin zu Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht sowie dem EuGH vertritt. Auch im Staatshaftungsrecht, einem weiteren Schwerpunkt unserer Praxisgruppe, ist Dr. Pagenkopf ein ausgewiesener Kenner der Materie. Wir freuen uns sehr, dass er unser Team gerade in dieser rechtlichen Umbruchphase des Glücksspielrechts mit seiner Gerichts-Erfahrung und seiner hervorragenden juristischen Expertise verstärkt.“
Kurzvita Pagenkopf
Pagenkopf war nach über zwanzigjähriger Zugehörigkeit zuletzt bis Ende 2009 Richter und stellvertretender Vorsitzender des 8. Revisionssenates am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In seine Zuständigkeit als Richter fielen unter anderem Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gemeinde- und Subventionsrecht sowie Lebensmittelrecht.
Seit Februar 2010 ist er als Rechtsanwalt in Köln zugelassen und war von März 2010 bis Mai 2011 als of counsel in der Kölner Kanzlei LLR Legerlotz Laschet tätig.
Pagenkopf hat im Öffentlichen Recht viel veröffentlicht und ist Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz.
Erscheinungsdatum: 25.05.2011
