Werberichtlinie - EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Verbrauchern ein direktes Recht auf Schadenersatz bei Verstößen gegen die Umsetzungsvorschriften zur Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken einzuräumen.
Zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen gegen aggressive Geschäftspraktiken solle die Kommission zudem Folgemaßnahmen zur o. g. Richtlinie einleiten. So verlangt das Parlament entweder die Richtlinie auch auf Verträge zwischen Unternehmern („B2B-Verträge“) anzuwenden oder die Richtlinie 2006/114/EG gegen irreführende Werbung um eine schwarze Liste zu ergänzen. Diese schwarze Liste solle Praktiken aufführen, die unter allen Umständen als irreführend zu betrachten seien. Das Parlament hat diesen Initiativbericht zur Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der beiden Richtlinien am 13. Januar 2009 mit großer Mehrheit angenommen.. Das Recht zur Einleitung eines EU-Gesetzgebungsverfahrens liegt bei der Kommission (Quelle: Mitteilungen des deutschen Anwaltsvereins Brüssel vom 16.01.2008)
Es ist daher mit einer entsprechenden weitergehenden Harmonisierung und Ausweitung des Regelungswerkes von EU-Seite zu rechnen, so dass das Werberecht - insbesondere das deutsche UWG, das jüngst aufgrund der Richtlinie geändert wurde - in den nächsten Jahren voraussichtlich weiteren Änderungen unterworfen sein wird.
Erscheinungsdatum: 16.01.2009

