Weitere Schritte in Richtung Gemeinschaftspatent
In Brüssel hat sich am 4.12.2009 der Ministerrat auf Patentreformen hin zum Gemeinschaftspatent geeinigt.
Der Ministerrat hat entsprechende Kernelemente für Reformen des europäischen Patentsystems angenommen.
Die Eckpunkte der Einigung:
Die Minister billigten heute die Verordnung über das Gemeinschaftspatent, die jetzt zur weiteren Beratung ins Europäische Parlament geht. Diese Verordnung soll ermöglichen, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Der heutige Beschluss der Minister enthält dazu Kriterien über die Verteilung der Patentgebühren auf die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit der Patentämter.
Außerdem sprachen sich die Minister dafür aus, ein einheitliches europäisches Patentgericht zu schaffen. Damit sollen die Durchsetzung von Patenten erleichtert und widersprüchliche Entscheidungen nationaler Gerichte künftig vermieden werden. Das europäische Patentgericht soll auf den bewährten nationalen Gerichtsstrukturen aufbauen und ortsnah zu den Verfahrensparteien arbeiten. Ein Berufungsgericht stellt die Einheitlichkeit der Patentrechtsprechung sicher.
Ein großer Streitpunkt über die Zahl der erforderlichen Übersetzungen der Ansprüche im Rahmen eines EU-weiten gewerblichen Schutzrechts wurde jedoch ausgeklammert. Dieser steht einer Einigung seit Jahren im Wege. Ebenfalls problematisch sehen eine Reihe von Mitgliedstaaten den geplanten Patentgerichtshof.
Über die Einzelheiten der Ausgestaltung der neuen Gerichtsstruktur muss im kommenden Jahr weiterverhandelt werden. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof, ob der den Ministern vorliegende Text europarechtlichen Anforderungen angepasst werden muss. (Quelle: BMJ-Newsletter vom 4.12.2009)
Den Text der getroffenen Vereinbarung finden Sie hier.
Wir werden im Rahmen des CBH-Newsletter über die weiteren Schritte dieser Reform berichten.
Erscheinungsdatum: 07.12.2009

