Unterbrechung der Zahlungsfrist für Jahresgebühren bei Insolvenz des Patentinhabers?

Mit dieser Frage hat sich der BGH in seiner am 11.03.2008 verkündeten Entscheidung „Sägeblatt“ (Az.: X ZB 5/07) befasst. Er befand im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens, ...

... dass der Umstand, dass über das Vermögen des als Patentinhaber im Register Eingetragenen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die nach diesem Zeitpunkt ablaufende Frist zur Zahlung einer fälligen Jahresgebühr nicht unterbricht.

Anders hatte dies noch das BPatG beurteilt. Dieses war der Auffassung, die Frist zur Zahlung einer Jahresgebühr werde im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gebührenschuldners in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO unterbrochen. Dass dies nicht der Fall ist, hat der BGH nun mit vorgenannter Entscheidung klargestellt.

Erscheinungsdatum: 30.04.2008