Dr. Ingo Jung

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PKV Verband erzielt mit CBH Freigabe der aktuellen Anzeigenkampagne

Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln hat mit Urteil vom 23.09.2010 die Rechtmäßigkeit der bundesweiten PKV-Informationskampagne bestätigt.

Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln hatte zunächst mittels einstweiliger Verfügung auf Antrag der Wettbewerbszentrale hin folgende Anzeigen der bundesweiten Anzeigenkampage des PKV gestoppt:

 

Ein schuldenfreies Gesundheitssystem? Haben wir.

Die gesetzlichen Krankenkassen belasten den Staatshaushalt allein in diesem Jahr mit über 15 Milliarden Euro. Ein großer Teil davon wird mit zusätzlichen Schulden finanziert. In der privaten Krankenversicherung dagegen steht jede Generation für ihre Gesundheitskosten selbst ein und sorgt für das Alter vor. Ohne die Allgemeinheit zu belasten. Ohne Schulden. Das ist solide Finanzierung.

PKV – Die gesunde Versicherung.

 

Lieber versichert als verwaltet.

Viele Menschen wünschen sich für ihre Gesundheit mehr Leistung und weniger Bürokratie. In der privaten Krankenversicherung bestimmen die Kunden selbst über ihren Versicherungsschutz – und nicht die Politik. Ihr Vertrag sichert freie Arztwahl und einen unkündbaren Leistungskatalog – medizinischer Fortschritt inklusive. Kein Wunder, dass sich viel mehr Bürger privat versichern wollen, als der Gesetzgeber bisher zulässt.

PKV – Die gesunde Versicherung.

 

Im nunmehr durchgeführten Widerspruchsverfahren wurde dieses Verbot durch die zuständige Kammer für Handelssachen vollständig aufgehoben. Das Gericht führt in seinem Urteil vom heutigen Tage aus, das die Informationskampagne des PKV-Verbandes vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Die beanstandeten Textanzeigen beleuchten mit nachweisbar richtigen Tatsachen in sachlicher Weise wichtige Aspekte der gesundheitspolitischen Debatte. Eine Schmähkritik oder Herabsetzung der gesetzlichen Krankenversicherung sehen die Richter darin nicht.

 

Dr. Ingo Jung als Prozessvertreter der PKV zu dieser gewandelten Sichtweise des Gerichtes: „Es stärkt das vom Bundesverfassungsgericht seit den „Benetton"-Urteilen gerade auch für den Bereich der Werbemaßnahmen betonte Recht auf freie Meinungsfreiheit, dass eine pointierte und auf sachlichen Argumenten gestützte Anzeigenserie zur Gesundheitspolitik nicht auf dem Umweg über das Wettbewerbsrecht verboten werden kann. Das vorliegende Urteil ist daher ausdrücklich zu begrüßen."

Erscheinungsdatum: 24.09.2010