Neues UWG in Kraft getreten
Kurz vor dem Jahreswechsel ist das neue UWG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 30.12.2008 in Kraft getreten.
Das neue UWG dient vor allem der Umsetzung der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
In unserem Newsletter hatten wir bereits mehrfach über die vielfältigen Änderungen im neuen Wettbewerbsrecht berichtet. Nach einem ersten Referententwurf, der im vergangenen Jahr einer Vielzahl von Änderungen unterworfen worden ist, ist dann der Gesetzesentwurf im Wesentlichen ohne weitere Änderungen übernommen worden.
Maßgebliche neue Eckpunkte der Novelle sind die Einführung einer sog. "black list" mit einer Vielzahl von einzelnen Tatbeständen, die in jedem Falle als wettbewerbsrechtlich unzulässig einzustufen sind, und die Einführung eines neuen § 5a UWG zur Irreführung durch Unterlassen. Das neue Gesetz bedarf in vielen Bereichen der Klärung und Konkretisierung durch die Gerichte, insbesondere hinsichtlich neuer Tatbestände im Bereich des Designschutzes und der Abgrenzung zum Markenrecht.
Mit diesen Themen wird sich in Kürze auch das von den CBH-Partnern Dr. Ingo Jung und Dr. Manfred Hecker initiierte und moderierte Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht am 05. und 06. März 2009 in Köln befassen. Ausführliche Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Erscheinungsdatum: 05.01.2009

