LG Freiburg - Unlautere Bewerbung mit der Energieeffizienz eines Kühlgerätes
Nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 12.07.2010 darf ein Kühlgerät der Effizienzklasse A+ nicht als besonders energieeffizient beworben werden, wenn es nur durchschnittlich sparsam ist.
Eine dementsprechende Werbung des Media Marktes für eine Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+ wurde daher von der Verbraucherzentrale Hamburg zu Recht beanstandet.
Der Elektrokonzern Media Markt hatte Anfang des Jahres in einem Prospekt eine Kühl-/Gefrierkombination der Marke Samsung, Energieeffizienzklasse A+, mit dem Slogan „sehr sparsam im Verbrauch“ beworben. Hiergegen wendete sich die Verbraucherzentrale Hamburg zunächst außergerichtlich und forderte Media Markt zur Unterlassung auf. Weil der Elektrokonzern auf die geltend gemachte Beanstandung einer irreführenden Bewerbung nicht reagierte, wurde Media Markt verklagt. Nach Darstellung der Hamburger Verbraucherzentrale verbot das Landgericht Freiburg jetzt dem Elektrokonzern, auf diese Weise für die nur durchschnittlich sparsame Kühl-Gefrier-Kombination zu werben.
Die streitgegenständliche Kühl-/Gefrierkombination zählt zur Energieeffizienzklasse A+. Laut Verbraucherzentrale schneiden aber solche Geräte beim Stromverbrauch leicht über- oder unterdurchschnittlich ab und gehören daher nicht zu den technischen Spitzenreitern. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass heute die meisten Kühlgeräte zu den Klassen A, A+ und A++ zählen, weshalb ein Gerät der Klasse A sogar eher zu den Schlusslichtern gehöre.
In dem konkreten Rechtsstreit entschied nun das LG Freiburg, der durch die Werbung angesprochene Verbraucher erwarte von einem als „sehr sparsam im Verbrauch“ beworbenen Gerät auch tatsächlich weit überdurchschnittliche Werte. Solche habe die in Streit stehende Kühl-/Gefrierkombination nicht gehabt.
(Urteil vom 12.07.2010, Az.: 12 O 37/10, nicht rechtskräftig).
Erscheinungsdatum: 29.07.2010
