LG Düsseldorf zu den Voraussetzungen des „Anbietens“ und „Lieferns“
Das LG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung „Isolierglasscheiben“ (Az. 4a O 159/07) mit den Tatbestandsmerkmalen des „Anbietens“ und „Lieferns“ im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG beschäftigt
Hierzu hat das Gericht folgende „Leitsätze“ aufgestellt:
Zum Merkmal des Anbietens entschied es -
• Als Anbieten i.S.v. § 10 Abs. 1 PatG ist grundsätzlich jede im Inland begangene Handlung zu erfassen, die nach ihrem objektiven Erklärungswert das Erzeugnis der Nachfrage wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt:
• Dementsprechend ist ein Anbieten in diesem Sinne auch bei einem „Angebot“, das keine i.S.v. § 145 BGB rechtswirksame Vertragsofferte beinhaltet, anzunehmen.
• Ein „Anbieten“ i.S.v. § 10 Abs. 1 PatG kann mündlich oder schriftlich, durch Ausstellen, Vorführen oder auf andere Art erfolgen.
• Für ein Anbieten im vorgenannten Sinne ist nicht erforderlich, dass das angebotene Erzeugnis bereits fertiggestellt ist.
• Aus einem Angebot müssen sich nicht alle Merkmale der geschützten Lehre ergeben, sofern auf deren Vorliegen jedenfalls aus sonstigen objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann.
Zum Liefern urteilte es:
• Ein Liefern i.S.v. § 10 Abs. 1 PatG setzt die Übergabe des Mittels an einen anderen voraus.
• Dieser andere braucht jedoch nicht derjenige zu sein, der das Mittel zur Benutzung der patentierten Erfindung verwendet. Es reicht aus, wenn die Benutzung durch dessen Abnehmer erfolgt.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Tatbestandsmerkmalen des § 10 Abs. 1 PatG stellte das Landgericht in seiner Entscheidung noch einmal klar, dass sowohl das Anbieten wie das Liefern im Rahmen der mittelbaren Patentverletzung solche Handlungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland voraussetzen.
Daher muss
• entweder das Angebot an einen inländischen Adressaten gerichtet sein
• oder die Lieferung an ihn im Inland vorgenommen werden.
Darüber hinaus müsse - aufgrund des sog. doppelten Inlandsbezuges - auch die Vornahme der Benutzungshandlung durch den Angebotsempfänger oder den Abnehmer für das Inland bzw. im Inland vorgesehen sein.
Erscheinungsdatum: 06.10.2008
