Christian Schmitt

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Lebensmittelrecht - "Obazda" als geografische Herkunftsangabe vorerst nicht geschützt

Das Bundespatentgericht hat eine Entscheidung des DPMA aufgehoben, nach der das Amt die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" als geografische Herkunfstbezeichnung für schutzfähig angesehen hatte.

Allerdings teilte das BPatG auch mit, dass beide Bezeichnungen grundsätzlich als geografische Herkunfstbezeichnung schutzfähig seien. Lediglich hinsichtlich der Methoden zur Haltbarmachung habe das DPMA den Sachverhalt weiter aufzuklären und daüber neu zu entscheiden.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie hier.

BPatG, Beschluss v. 22.09.2011, Az. 30 W(pat) 9/10

Erscheinungsdatum: 23.09.2011