HABM ändert Gebühren für Markenverfahren

Für ab dem 1. Mai 2009 eingereichte Markenanmeldungen sind neue HABM-Gebührenregelungen in Kraft. Zum Teil kam es zu Erhöhungen, zum Teil zu Verringerungen bzw. dem vollständigen Wegfall bestehender Gebühren kommen.

Letzteres betrifft z.B. insbesondere die für eine Gemeinschaftsmarke anfallende Eintragungsgebühr, die bislang mit 850,00 € zu Buche schlug. Diese Gebühr fällt nunmehr vollständig weg. Im Gegenzug wurde die Anmeldungsgebühr für eine Gemeinschaftsmarke bei elektronischer Anmeldung von 750,00 € auf 900,00 € und bei papierner Anmeldung von 900,00 € auf 1.050,00 € erhöht. Das bedeutet etwa für elektronisch eingereichte Gemeinschaftsmarkenanmeldungen eine Vergünstigung um 40 %.


Grundlage für die neue Gebührenordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 355/2009 der Kommission vom 31.03.2009zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95.
Eine Übersicht über die für ab dem 1. Mai 2009 eingereichte Anmeldungen geänderten Gebühren hält das HABM unter folgendem Link bereit:

http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/OHIM/news/newsItem/summary_of_fee_changes_en.pdf
Sonderregeln gelten für Verfahren nach dem PMMA.

Erscheinungsdatum: 07.05.2009