Dr. Ingo Jung

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EU-Kommission legt praktische, nichtlegislative Maßnahmen zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie vor

Die Europäische Kommission hat am 14.09.2009 eine Mitteilung zur besseren Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum im Binnenmarkt angenommen.

Die Mitteilung enthält eine Reihe praktischer Initiativen, um den dramatischen und schädlichen Folgen der Marken- und Produktpiraterie für die Volkswirtschaften der EU und die Gesellschaft insgesamt entgegenzutreten. Die Kommission schlägt vor, den bestehenden Rechtsrahmen durch eine gezieltere Durchsetzung und eine koordiniertere Zusammenarbeit zwischen dem privaten Sektor, nationalen Behörden und Verbrauchern im gesamten Binnenmarkt zu ergänzen.

Rechte an geistigem Eigentum gehören zu den Eckpfeilern einer kreativen, wettbewerbsfähigen und wohlstandschaffenden Wissensgesellschaft. Die Marken- und Produktpiraterie unterläuft dies und setzt Designer, Unternehmen, Arbeitsplätze und Verbraucher einem ständig wachsenden Risiko durch gefälschte Produkte und Dienstleistungen aus, die eine echte Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellen.

Ziel der Kommission ist es, ein höchst effizientes, verhältnismäßiges und berechenbares System für die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum sicherzustellen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Binnenmarkts. Der geltende Rechtsrahmen stellt die Instrumente bereit, mit denen die Rechte an geistigem Eigentum fair, wirksam und verhältnismäßig durchgesetzt werden können.

In der Mitteilung werden Maßnahmen genannt, mit denen ergänzend zum Gemeinschaftsrecht Folgendes erreicht werden soll:

Zur Unterstützung der Durchsetzung soll die neue EU-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie nationale Vertreter, Experten des Privatsektors und Verbraucher zusammenbringen, die gemeinsam daran arbeiten werden, Daten zu erfassen, Umfang und Ausmaß des Problems zu bewerten, Informationen auszutauschen, bewährte Verfahren und Strategien weiterzugeben, ihr Problembewusstsein zu schärfen und Lösungen für die wichtigsten Probleme vorzuschlagen.

Eine bessere Koordinierung der europaweiten Verwaltungszusammenarbeit soll den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung noch effizienter gestalten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, hierfür nationale Koordinatoren zu benennen. Notwendig ist auch ein elektronisches Netz für den Informationsaustausch.

Zur Beilegung von Konflikten und Streitfragen sollen die Akteure sich verbünden und freiwillige Vereinbarungen treffen, die sich auf konkrete Probleme beziehen, wie den Verkauf von gefälschten Waren über das Internet, und die schnell an sich verändernde Märkte und Technologien angepasst werden können. Solche Vereinbarungen lassen sich auch leichter über die EU hinaus ausweiten und könnten weltweit die Grundlage für bewährte Verfahren bilden.

Die Mitteilung fußt auf der von der Kommission im letzten Jahr verabschiedeten europäischen Strategie für gewerbliche Schutzrechte und auf der jüngsten Entschließung des Rates über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie.

Weitere Informationen zur besseren Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sind abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/index_de.htm

Erscheinungsdatum: 23.09.2009