EPÜ-Beitritt Serbiens steht zum 1. Oktober 2010 bevor
Die Republik Serbien hat am 15. Juli 2010 ihre Beitrittsurkunde zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) hinterlegt. Dies hat zur Folge, dass Serbien am 1. Oktober 2010 der 38. Mitgliedstaat wird.
Europäische Patentanmeldungen, die an diesem Tag oder danach eingereicht werden, werden bereits die Benennung Serbiens als neuem Vertragsstaat vorsehen. Dagegen wird es nicht möglich sein, Serbien rückwirkend auch in vor diesem Datum eingereichten Anmeldungen „nachzubenennen“; auf einen entsprechenden Antrag des Anmelders sollen jedoch Anmeldungen, die bereits im September 2010 eingereicht werden, Serbien ebenfalls umfassen können, wenn sich der Anmelder gleichzeitig damit einverstanden erklärt, dass als Prioritätstag der 1. Oktober 2010 registriert wird.
Eine Liste der Vertragsstaaten sowie der sog. Erstreckungsstaaten, in denen europäische Patente auf Antrag Wirkung entfalten können, ist über die Seite des Europäischen Patentamts abrufbar unter: http://www.epo.org/about-us/epo/member-states_de.html
Erscheinungsdatum: 12.08.2010
