DPMA - Änderung der Klassifizierungspraxis für Marken ab dem 01.01.2011
Bei Markenanmeldungen, die ab dem 1. Januar 2011 im DPMA eingehen, werden unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe anhand der jeweils angegebenen Klasse ausgelegt.
Das bedeutet nach einer aktuellen Mitteilung des DPMA vom 01.12.2010 folgendes:
- Bei der Benutzung von Begriffen, die sich in der "Suchmaschine" auf der website des DPMA befinden, hat die Praxisänderung keine Auswirkung.
- Wenn - wie in der Regel bei individualisierten Anmeldungen - zur Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses Begriffe verwendet Werden, die verschiedenen Klassen zugeordnet werden können, werden diese durch die Angabe der Klassenziffer eindeutig klassifizierbar; es bedarf daher keiner Präzisierung. Dies betrifft Materialangaben, Zweckbestimmungen oder auch so genannte "Klassenvermerke" (z.B. "nicht aus Metall", "für medizinische Zwecke", "soweit in Klasse xy enthalten"). Solche Präzisierungen können künftig entfallen, wenn der Anmelder durch die Auswahl der Klasse zu erkennen gegeben hat, wie er den von ihm gewählten Begriff meint und somit der Zweck der Präzisierung durch die zwingende Gruppierung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses bereits erreicht ist.
Detaillierte Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
Fazit:
Die Eigenverantwortung des Anmelders bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungverzeichnisses wird deutlich erhöht. Er wird vom DPMA künftig nicht mehr auf eine - ggf. nur versehentlich - nicht berücksichtigte Auslegungsalternative seines Verzeichnisses hingewiesen. Ebenso ist die Beanspruchung eines Waren- oder Dienstleistungsbegriffes, der bereits durch die Klassenziffer ausreichend präzisiert ist, nachträglich nicht mehr mittels Ausdehnung auf eine weitere Klasse möglich, weil dies eine unzulässige Erweiterung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses darstellen würde.
Im Ergebnis stellt damit die rechtliche Beratung schon im Vorfeld bei der Abfassung des richtigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses eine wichtige Maßnahme dar, um derartige Fehler zu vermeiden.
Erscheinungsdatum: 08.12.2010

