Nadja Siebertz

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Die „DotAsia-Domain“ - Sunrise-Phase 2 im Land des Lächelns

Mit wachsender Bedeutung der asiatischen Märkte auch für europäische Markenhersteller und -vertreiber wird der DotAsia-Domain eine große Zukunft vorausgesagt.


1. Während sich in einer ersten Anmeldephase lediglich Regierungen der DotAsia-Community entsprechende Domains sichern konnten, hat zwischen dem 09.10. und 30.10.2007 die Sunrise-Period-Phase 2 a) stattgefunden.

a) Voraussetzung für eine Domainregistrierung in der Phase 2 a) war das Vorliegen einer entsprechenden Marke, die

• am oder vor dem 16.03.2004 zur Anmeldung gebracht wurde,
• eingetragen und rechtsbeständig ist und
• genutzt wird.

b) Zwischen dem 13.11.2007 und 15.01.2008 finden nun die Sunrise-Periods 2 b), 2 c) und 3 statt. Domainregistrierungen sind danach in Phase

 2 b) zugunsten der Inhaber von Marken, die am oder vor dem 06.12.2006 angemeldet wurden und noch eingetragen und rechtsbeständig sind, möglich;

 2 c) zugunsten der Inhaber von Marken im Sinne von 2 b), die eine Zusammensetzung aus diesen Marken und beschreibenden Begriffen als Domain anmelden wollen, möglich. Dabei sind die anzuhängenden beschreibenden Begriffe allerdings nicht frei wählbar, sondern müssen der amtlichen Nizzaer Klassifikation entstammen.

 3: zugunsten eingetragener Unternehmen hinsichtlich des Namens ihrer Firma möglich, wenn und soweit die Firma bis zum 06.12.2006 in einem der zur DotAsia-Community gehörenden Staaten registriert wurde. Dies ist insbesondere für solche Unternehmen von Relevanz, die eine eingetragene Handelsniederlassung in einem der asiatischen Länder besitzen, dort jedoch nicht über eine international erstreckte Marke oder nationale Markeneintragung verfügen. Für diese ist aus der Geschäftsbezeichnung in den betreffenden Ländern in Phase 3 der Sunrise-Period auch eine bevorzugte Domainregistrierung möglich.

Eine Domain, die in einer früheren Phase erfolgreich registriert und vergeben wurde, kann selbstverständlich nicht mehr in einer späteren Phase zugunsten eines anderes Rechtsinhabers registriert werden. Diese steht dann nicht mehr zur Disposition.

2. Während noch bei der eu-Domain-Registrierung der Grundsatz „first come, first served“ galt, hat sich die zuständige Verwaltungsbehörde für die Vergabe der DotAsia-Domains, die „dotasia.org/nisation“ für ein Auktionsmodell entschieden. Konkurrieren zwei oder mehrere Bewerber, die sämtlich die formellen Anmeldevoraussetzungen erfüllen, um ein und dieselbe Domain, wird eine Auktion veranstaltet, in deren Rahmen die in Rede stehende DotAsia-Domain über das Unternehmen pool.com meistbietend versteigert werden soll.

Da im Rahmen der Sunrise-Period bei der eu-Domain-Registrierung ausschließlich die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen maßgeblich war, hatten seinerzeit zahlreiche Rechteinhaber versucht, zur Erhöhung der Eintragungschancen die gewünschte Domain über mehrere Domain-Registrare vorzubestellen. Aufgrund der erheblichen Datenübertragungsraten zu Beginn der einzelnen Phasen der Sunrise-Period zur Registrierung der eu-Domains bei der EuRid wurden zum Teil langjährige Rechteinhaber aus dem Feld geworfen, wenn ihre Meldung nur Sekunden zu spät einging. Überdies wurde über kurzfristige Benelux-Markenanmeldungen einzelnen Anmeldern häufig überhaupt erst der Zugang zu Sunrise-Periods eröffnet, der zuvor nicht bestanden hatte.

Diese Problematik soll durch die Auktionsregelung ausgeschlossen werden. Kritiker jedoch befürchten, dass auf diese Art und Weise der Preis für die Registrierung einzelner, begehrter DotAsia-Domain enorm ansteigen kann. Dasselbe Prinzip gilt im Übrigen auch während der sog. Landrush-Period, in der die Registrierung generischer Begriffe erfolgt.

Um zu vermeiden, dass unter Umständen Konzernunternehmen auf dieselbe Domain bieten und die Preise gegenseitig „hochschaukeln“, werden die jeweiligen Konkurrenten wenige Tage vor Beginn der Auktion von der Identität der anderen Anmelder informiert.

Es bleibt daher sicherlich bis zur Durchführung der ersten Auktionen um DotAsia-Domains abzuwarten, ob das Auktionsmodell die Ungerechtigkeiten des strengen Prioritätsprinzips im Rahmen der eu-Domain-Vergabe beseitigen kann.


 

Erscheinungsdatum: 09.11.2007